Baye­ri­sche Ehren­amts­kar­te für Bay­reuth kommt zum Jah­res­an­fang 2016

For­mu­la­re für Ein­zel- und Sam­mel­an­trä­ge sind ab Janu­ar auf der städ­ti­schen Home­page verfügbar

Die Stadt Bay­reuth berei­tet sich der­zeit auf die Ein­füh­rung der Baye­ri­schen Ehren­amts­kar­te zum Beginn des kom­men­den Jah­res vor. Dies geschieht zeit­gleich mit dem Land­kreis Bay­reuth. Inha­ber der Ehren­amts­kar­te kön­nen alle Ver­gün­sti­gun­gen in den Städ­ten und Land­krei­sen des Frei­staa­tes Bay­ern nut­zen, die die­sem Pro­jekt ange­schlos­sen sind.

Neben dem bay­ern­wei­ten Ange­bot sol­len auch in Bay­reuth Akzep­tanz­part­ner gewon­nen wer­den, die sich an der Ehren­amts­kar­te betei­li­gen. Ein ent­spre­chen­des Netz will die Stadt nach und nach im Lau­fe des Jah­res auf­bau­en und dann auf ihrer Home­page veröffentlichen.

Die Antrags­for­mu­la­re für die Ehren­amts­kar­te sind ab Janu­ar online ver­füg­bar. Unter­schie­den wer­den dabei Ein­zel­an­trä­ge und Sam­mel­an­trä­ge für grö­ße­re Insti­tu­tio­nen. Ein­zel­an­trä­ge kön­nen auch im Rat­haus abge­holt und hand­schrift­lich aus­ge­füllt wer­den. Da das feder­füh­ren­de Senio­ren­amt gera­de in der Anfangs­pha­se mit einer sehr gro­ßen Nach­fra­ge rech­net, wer­den Antrag­stel­ler um etwas Geduld bis zur Aus­hän­di­gung der Ehren­amts­kar­te gebeten.

Wer als Ein­zel­per­son die blaue Ehren­amts­kar­te, die drei Jah­re gül­tig ist, bean­tra­gen will, muss

  • wohn­haft in der Stadt Bay­reuth sein,
  • min­de­stens 16 Jah­re alt sein,
  • sich frei­wil­lig und unent­gelt­lich durch­schnitt­lich fünf Stun­den pro Woche oder bei Pro­jekt­ar­bei­ten min­de­stens 250 Stun­den jähr­lich enga­gie­ren (ein ange­mes­se­ner Kosten­er­satz von maxi­mal 2.400 Euro pro Jahr ist zulässig),
  • min­de­stens seit zwei Jah­ren gemein­wohl­ori­en­tiert aktiv im bür­ger­schaft­li­chen Enga­ge­ment sein.

Auf Antrag erhal­ten zudem fol­gen­de Per­so­nen eine blaue Ehrenamtskarte:

  • Inha­ber einer Jugend­lei­ter­kar­te (Julei­ca),
  • akti­ve Feu­er­wehr­dienst­lei­sten­de mit abge­schlos­se­ner Feuerwehrgrundausbildung,
  • akti­ve Ein­satz­kräf­te im Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst mit abge­schlos­se­ner Grund­aus­bil­dung für ihren jewei­li­gen Einsatzbereich.

Inha­ber des Ehren­zei­chens des Baye­ri­schen Mini­ster­prä­si­den­ten, Feu­er­wehr­dienst­lei­sten­de sowie Ein­satz­kräf­te im Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst, die das Feu­er­wehr­eh­ren­zei­chen des Frei­staa­tes Bay­ern bezie­hungs­wei­se die Aus­zeich­nung des Baye­ri­schen Innen­mi­ni­ste­ri­ums für 25-jäh­ri­ge oder 40-jäh­ri­ge akti­ve Dienst­zeit erhal­ten haben, bekom­men eine unbe­grenzt gül­ti­ge gol­de­ne Ehrenamtskarte.

Der elek­tro­ni­sche Antrag und wei­te­re aktu­el­le Infor­ma­tio­nen sind ab Janu­ar kom­men­den Jah­res auf der städ­ti­schen Home­page www​.bay​reuth​.de abrufbar.

Ansprech­part­ne­rin für die Stadt Bay­reuth ist die im Senio­ren­amt täti­ge Pro­jekt­mit­ar­bei­te­rin Karin Böhm, Tele­fon 0921 / 251609, E‑Mail: ehrenamtskarte@​stadt.​bayreuth.​de.