Stra­ßen­auf­gra­bun­gen im Win­ter mög­lichst vermeiden

Stra­ßen­auf­gra­bun­gen soll­ten wäh­rend der Win­ter­mo­na­te mög­lichst ver­mie­den wer­den. Hier­auf weist das städ­ti­sche Tief­bau­amt Bay­reuth hin. Unauf­schieb­ba­re Maß­nah­men müs­sen daher vor­ab in einem Antrag auf Stra­ßen­auf­bruch begrün­det wer­den, der an das städ­ti­sche Tief­bau­amt zu rich­ten ist. Außer­dem muss der Ver­ur­sa­cher mit erheb­li­chen Mehr­ko­sten rech­nen. Der Grund: Wäh­rend der Win­ter­mo­na­te, vor allem bei Boden­frost, kön­nen Bau­gru­ben nur unzu­läng­lich ver­füllt und ver­dich­tet wer­den. Eine fach­ge­rech­te Wie­der­her­stel­lung der Belä­ge von Stra­ßen und Geh­we­gen ist daher nicht mög­lich. Dadurch ver­stärkt auf­tre­ten­de Stra­ßen­ein­brü­che und Schlag­lö­cher füh­ren zu einer erhöh­ten Unfall­ge­fahr und zu ver­mehr­ten Kosten.