Anet­te Kram­me (SPD): „Auf der A9 vor­über­ge­hen­des Tem­po­li­mit angeordnet“

Auf der A 9 in Fahrt­rich­tung Ber­lin wird zwi­schen der Anschluss­stel­le Peg­nitz und der Tank- und Rast­an­la­ge Frän­ki­sche Schweiz bis zur Sanie­rung der Fahr­bahn­decke eine Geschwin­dig­keits­be­gren­zung bei Näs­se von 80 km/​h ein­ge­führt. Dies erfuhr die Par­la­men­ta­ri­sche Staats­se­kre­tä­rin und Bay­reu­ther Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Anet­te Kram­me (SPD) von Staats­mi­ni­ster Joa­chim Herr­mann. In die­sem Bereich habe die aktu­el­le Unfall­aus­wer­tung einen Anstieg der Ver­kehrs­un­fäl­le bei Näs­se ergeben.

Ein grund­sätz­li­ches Tem­po­li­mit von der Rast­an­la­ge bis zur Bron­ner Sen­ke und umge­kehrt sei aus Grün­den der Ver­kehrs­si­cher­heit aller­dings nicht gebo­ten, führ­te Herr­mann in sei­nem Schrei­ben wei­ter aus. In Fahrt­rich­tung Mün­chen sei die Unfall­ra­te sogar rückläufig.

Auch aus Lärm­schutz­grün­den kön­ne kei­ne Geschwin­dig­keits­be­schrän­kung ange­ord­net wer­den. Außer­halb geschlos­se­ner Ort­schaf­ten sei dies nur dann zuläs­sig, wenn in rei­nen und all­ge­mei­nen Wohn­ge­bie­ten der maß­geb­li­che Nacht­grenz­wert von 60 dB(A) bei einer erheb­li­chen Anzahl von Gebäu­den über­schrit­ten wer­de. „Wie die durch­ge­führ­ten Lärm­be­rech­nun­gen zei­gen, ist dies aber bei den an die A 9 angren­zen­den Orts­tei­len von Peg­nitz nicht der Fall“, erläu­ter­te Herrmann.

Hin­zu kom­me, dass der LKW-Anteil sehr hoch sei. „Da bei einem LKW-Anteil von mehr als 10 % der für die Berech­nung wich­ti­ge Mit­te­lungs­pe­gel haupt­säch­lich durch die Last­kraft­wa­gen bestimmt wird, die ohne­hin nicht schnel­ler als 80 km/​h fah­ren dür­fen, wür­de eine Redu­zie­rung der Geschwin­dig­keit bei die­sem hohen LKW-Anteil daher kei­ne Ver­bes­se­rung bei der Lärm­si­tua­ti­on bewir­ken“, heißt es in dem Kram­me vor­lie­gen­den Schrei­ben. Eine erneu­te Prü­fung der Lärm­si­tua­ti­on kön­ne nach Vor­lie­gen der Ergeb­nis­se aus der Stra­ßen­ver­kehrs­zäh­lung 2015 erfolgen.