Dunk­le Jah­res­zeit birgt Gefah­ren im Straßenverkehr

Symbolbild Polizei

OBER­FRAN­KEN. Die dunk­le und kal­te Jah­res­zeit birgt eini­ge, oft ver­kann­te Gefah­ren im Stra­ßen­ver­kehr. Damit Sie sicher ans Ziel kom­men, emp­fiehlt Ihnen Ihre Ober­frän­ki­sche Poli­zei fol­gen­de Verhaltenstipps.

Sehen und gese­hen werden

Gefähr­li­che Ver­kehrs­si­tua­tio­nen oder gar Unfäl­le erge­ben sich nicht sel­ten durch dun­kel geklei­de­te Fuß­gän­ger oder Fahr­rad­fah­rer, die von her­an­na­hen­den Auto­fah­rern kaum erkannt wer­den. Erst am Don­ners­tag­abend kam es bei Kro­nach zu einem Ver­kehrs­un­fall, bei dem ein dun­kel­ge­klei­de­ter Pas­sant töd­li­che Ver­let­zun­gen erlitt.

Gera­de in der hek­ti­schen Zeit des mor­gend­li­chen und abend­li­chen Berufs­ver­kehrs set­zen sich vie­le Fuß­gän­ger durch dunk­le Klei­dung dem ver­meid­ba­ren Risi­ko aus, in einen Unfall ver­wickelt zu wer­den. Das Unfall­ri­si­ko ist bei Däm­me­rung, der Über­gangs­pha­se vom Tag zur Nacht, beson­ders hoch. Ein unauf­fäl­lig geklei­de­ter Pas­sant oder Rad­ler ist für den Auto­fah­rer bei Dun­kel­heit bereits ab einer Ent­fer­nung von 25 Metern kaum mehr zu erken­nen. Hel­le, auf­fäl­li­ge Klei­dung mit reflek­tie­ren­den Mate­ria­li­en ist für jeden eine effek­ti­ve Mög­lich­keit, für sei­ne eige­ne Sicher­heit zu sor­gen. Die­se Klei­dung wird von den Auto­fah­rern um ein Viel­fa­ches bes­ser gese­hen. Reflek­to­ren leuch­ten sogar noch in einer Ent­fer­nung von 150 Metern. Sol­che nütz­li­chen Acces­soires gibt es auch als Anhän­ger oder Leucht­bän­der, die an Jacken oder Taschen ange­bracht wer­den können.

Auto­fah­rer soll­ten in der jetzt dunk­len Jah­res­zeit früh­zei­tig das Abblend­licht ein­schal­ten. Das Tag­fahr­licht reicht oft­mals nicht mehr aus, zudem ist bei die­ser Licht­ein­stel­lung das Fahr­zeug hin­ten unbe­leuch­tet. Bei Sicht­wei­ten unter 50 Metern soll­ten Sie die Nebel­schluss­leuch­te in Betrieb neh­men. Ver­ges­sen Sie aber das Aus­schal­ten bei Sicht­wei­ten dar­über nicht, um nie­man­den durch die star­ke Blend­wir­kung die­ser Leuch­ten zu gefähr­den. Über­prü­fen Sie gene­rell gera­de jetzt alle Beleuch­tungs­ein­rich­tun­gen an Ihrem Fahr­zeug und nut­zen Sie die zahl­rei­chen Ange­bo­te der Werk­stät­ten im Rah­men der Beleuchtungswochen.

Fit für win­ter­li­che Straßenverhältnisse?

Mit sin­ken­den Tem­pe­ra­tu­ren um den Gefrier­punkt hat sich der Win­ter für das kom­men­de Wochen­en­de ange­kün­digt. Schnee und Eis­glät­te for­dern jähr­lich die Auto­fah­rer auf Ober­fran­kens Stra­ßen. Die Unfall­zah­len stei­gen in den Win­ter­mo­na­ten beacht­lich. Nun ist es die letz­te Chan­ce das Auto win­ter­taug­lich zu machen und sich auf die wid­ri­gen Stra­ßen­ver­hält­nis­se vorzubereiten.

Die Ober­frän­ki­sche Poli­zei rät den Auto­fah­rern deshalb:

  • Wer noch nicht auf Win­ter­rei­fen umge­rü­stet hat, soll­te dies unbe­dingt jetzt tun. Eine aus­rei­chen­de Pro­fil­tie­fe ver­steht sich dabei von selbst. Das gesetz­li­che Min­dest­pro­fil für Auto­rei­fen beträgt zwar 1,6 Mil­li­me­ter, die Pneus soll­ten jedoch nicht das emp­foh­le­ne Maß von vier Mil­li­me­ter unter­schrei­ten. Mehr Pro­fil bedeu­tet auch mehr Sicherheit.
  • Neben der Aus­rü­stung des Autos ist auch der Fahr­zeug­len­ker gefor­dert. Eine defen­si­ve Fahr­wei­se bei win­ter­li­chen Stra­ßen­ver­hält­nis­sen trägt ent­schei­dend zur Ver­kehrs­si­cher­heit bei. Glat­te Stra­ßen ver­zei­hen kei­ne Fahrfehler.
  • Pla­nen Sie grund­sätz­lich län­ge­re Fahr­zei­ten ein und befrei­en Sie vor Fahrt­an­tritt alle Schei­ben von Eis und Schnee. Ein klei­nes Guck­loch auf der Wind­schutz­schei­be reicht nicht aus. Dies hat nicht nur ein Ver­war­nungs­geld zur Fol­ge, son­dern kann sich bei einem Unfall auch nega­tiv auf die Scha­dens­re­gu­lie­rung auswirken.

1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    „Gefähr­li­che Ver­kehrs­si­tua­tio­nen oder gar Unfäl­le erge­ben sich nicht sel­ten durch dun­kel geklei­de­te Fuß­gän­ger oder Fahr­rad­fah­rer, die von her­an­na­hen­den Auto­fah­rern kaum erkannt wer­den. … Ein unauf­fäl­lig geklei­de­ter Pas­sant oder Rad­ler ist für den Auto­fah­rer bei Dun­kel­heit bereits ab einer Ent­fer­nung von 25 Metern kaum mehr zu erkennen.“

    Zuge­ge­ben – sich bei die­ser Jah­res­zeit und den ent­spre­chen­den Licht­ver­hält­nis­sen „in Tarn­klei­dung“ in den Ver­kehr zu bege­ben, ist leicht­sin­nig. Den­noch soll­ten die Ver­ant­wort­lich­kei­ten nicht ver­dreht wer­den – auch nicht von der Polizei.

    „Sehen und gese­hen wer­den“, heißt es im Zwi­schen­ti­tel vor oben zitier­tem Text. Doch der Appell der Poli­zei rich­tet sich aus­schließ­lich an die, die „gese­hen wer­den“ sol­len. Wo ist der Hin­weis an die, die „sehen“ müs­sen, daß sie Geschwin­dig­keit und Fahr­wei­se laut Stra­ßen­ver­kehrs-Ord­nung den äuße­ren Ver­hält­nis­sen anzu­pas­sen haben, daß Anhal­ten inner­halb des über­seh­ba­ren Bereichs jeder­zeit mög­lich sein muß?

    Wenn Hin­der­nis­se jeg­li­cher Art erst in 25 m zu erken­nen sind, darf der Anhal­te­weg (Sum­me aus Reak­ti­ons- und Brems­weg) nicht län­ger als 25 m sein. Ist er es doch, war das Fahr­zeug schlicht­weg zu schnell unterwegs.

    Lei­der haben die unse­li­gen Xenon-Blend­la­ter­nen, beschö­ni­gend noch immer Schein­wer­fer genannt, die Fahr­ge­schwin­dig­keit wegen der grö­ße­ren Sicht­wei­te deut­lich anstei­gen las­sen. Neben­ef­fekt: Der Gegen­ver­kehr wird regel­mä­ßig so stark geblen­det, daß in den schwach bis gar nicht aus­ge­leuch­te­ten Berei­chen des Seh­felds rein gar nichts zu erken­nen ist. Aber auch in Blick­rich­tung der Licht­quel­le sieht man im Zwi­schen­raum nichts.

    Selbst die grell­wei­ßen LED-Lich­ter, die inzwi­schen – oft auch noch zu hoch ein­ge­stellt – Stan­dard am Fahr­rad wer­den bzw. von Fuß­gän­gern – gern auch als Stirn­leuch­te unkon­trol­liert in die Gegend strah­lend – mit­ge­führt wer­den, haben gefähr­li­che Blend­ef­fek­te zur Fol­ge – ver­schlim­mert noch, wenn sie in schnel­ler Fre­quenz blin­ken. Eine Zumu­tung für nach­fol­gen­den Ver­kehr sind eben­falls schnell blin­ken­de, hell strah­len­de rote Rücklichter.

    Ich hät­te selbst, aus­nahms­wei­se als Pkw-Fah­rer unter­wegs, bei­na­he eine über zwan­zig Per­so­nen umfas­sen­de Fuß­gän­ger­grup­pe am Fahr­bahn­rand über­se­hen, weil der letz­te von ihnen einen star­ken Hand­strah­ler in mei­ne Rich­tung hielt. Nur, weil ich auf Stra­ßen ohne Geh­weg ohne­hin mit Fuß­gän­gern rech­ne und mei­ne Fahr­wei­se grund­sätz­lich an den ein­lei­tend erwähn­ten Ver­hal­tens­re­geln aus­rich­te (lei­der kei­ne Selbst­ver­ständ­lich­keit unter Auto­fah­rern, deren zu vie­le von immer frei­er Strecke aus­ge­hen), kam es nicht zu einer gefähr­li­chen Situation.

    Ein wei­te­rer Aspekt zur Blend­wir­kung sind links­sei­tig geführ­te Rad­we­ge. Ohne­hin dürf­ten sie eigent­lich nur in Aus­nah­me­fäl­len ange­ord­net sein, da sie vor allem an Kreu­zun­gen, Ein­mün­dun­gen und Grund­stücks­zu­fahr­ten hoch­ge­fähr­lich sind. Doch dies küm­mert die Ver­kehrs­be­hör­den wenig – ihnen ist meist nur wich­tig, daß die Fahr­bahn für den moto­ri­sier­ten Ver­kehr frei­bleibt, daß des­sen Fahr­zeug­len­kern Auf­merk­sam­keits­pflich­ten und Anpas­sung der Geschwin­dig­keit erspart bleiben.

    Neben vie­len ande­ren bau­li­chen Anfor­de­run­gen igno­rie­ren die Behör­den auch, daß die­se Wege einen Schutz vor Blen­dung durch das asym­me­tri­sche Abblend­licht der ent­ge­gen­kom­men­den Kraft­fahr­zeu­ge benö­ti­gen. Denn die­ses strahlt den Rad­lern prak­tisch direkt in die Augen.