Baye­ri­sche Ehren­amts­kar­te für den Land­kreis Bay­reuth kommt wie geplant zum 01.01.2016

Elek­tro­ni­sche Bean­tra­gung erwünscht

Nach Mit­tei­lung von Land­rat Her­mann Hüb­ner ver­lau­fen die Vor­be­rei­tun­gen zur Ein­füh­rung der Baye­ri­schen Ehren­amts­kar­te im Land­kreis Bay­reuth zum 01.01.2016 wie geplant. Dies geschieht zeit­gleich mit der Stadt Bay­reuth. Nach Erhalt kön­nen die Inha­ber der Ehren­amts­kar­te auf zahl­rei­che Ver­gün­sti­gun­gen in allen Städ­ten und Land­krei­sen des Frei­staa­tes Bay­ern zurück­grei­fen, die sich an dem Pro­jekt beteiligen.

Die Akzep­tanz­stel­len sol­len kon­ti­nu­ier­lich aus­ge­baut wer­den, um neben den bay­ern­wei­ten Offer­ten auch land­kreis­weit ein immer attrak­ti­ver wer­den­des Ange­bot vor­zu­hal­ten. Auf ein exter­nes Mar­ke­ting­bü­ro wird der Land­kreis Bay­reuth ver­zich­ten und statt­des­sen eine ehren­amt­li­che Mit­ar­bei­te­rin mit der Akqui­se der Ehren­amts­kar­te des Land­krei­ses Bay­reuth betrauen.

Wie Land­rat Hüb­ner betont, soll die Antrag­stel­lung nach Mög­lich­keit elek­tro­nisch vor­ge­nom­men wer­den, um Zeit­ver­lu­ste zu ver­mei­den, jedoch nicht vor dem 01.01.2016. Den­noch dürf­te es von der Antrag­stel­lung bis zur Aus­hän­di­gung der Ehren­amts­kar­te in blau­er oder gol­de­ner Form eini­ge Zeit dau­ern (die blaue Ehren­amts­kar­te ist drei Jah­re gül­tig, die gol­de­ne unbe­grenzt), vor allem in den ersten Mona­ten, denn es wird mit einem hohen Antrags­vo­lu­men gerechnet.

Die per­sön­li­chen Vor­aus­set­zun­gen für den Erhalt der Ehren­amts­kar­te sind:

  • wohn­haft im Land­kreis Bayreuth
  • Min­dest­al­ter: 16 Jah­re (Antrag­stel­lung 3 Mona­te vor Errei­chen der Alters­gren­ze möglich)
  • frei­wil­li­ges unent­gelt­li­ches Enga­ge­ment von durch­schnitt­lich fünf Stun­den pro Woche oder bei Pro­jekt­ar­bei­ten min­de­stens 250 Stun­den jähr­lich. Ein ange­mes­se­ner Kosten­er­satz von max. 2.400 Euro pro Jahr ist zulässig.
  • min­de­stens seit zwei Jah­ren gemein­wohl­ori­en­tiert aktiv im bür­ger­schaft­li­chen Engagement

Auf Wunsch erhal­ten ohne wei­te­re Prü­fung der Vor­aus­set­zun­gen eine Ehrenamtskarte:

  • Inha­ber einer Jugend­lei­ter­kar­te („Julei­ca“)
  • akti­ve Feu­er­wehr­dienst­lei­sten­de mit abge­schlos­se­ner Trupp­mann­aus­bil­dung (Feu­er­wehr­grund­aus­bil­dung)
  • akti­ve Ein­satz­kräf­te im Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst mit abge­schlos­se­ner Grund­aus­bil­dung für ihren jewei­li­gen Einsatzbereich
  • Inha­ber des Ehren­zei­chens des Mini­ster­prä­si­den­ten sowie Feu­er­wehr­dienst­lei­sten­de und Ein­satz­kräf­te im Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst, die das Feu­er­wehr­eh­ren­zei­chen des Frei­staa­tes Bay­ern bzw. die Aus­zeich­nung des baye­ri­schen Innen­mi­ni­ste­ri­ums für 25-jäh­ri­ge oder 40-jäh­ri­ge akti­ve Dienst­zeit erhal­ten haben, erhal­ten die unbe­grenzt gül­ti­ge gol­de­ne Ehrenamtskarte.

Der elek­tro­ni­sche Antrag sowie zahl­rei­che wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Ehren­amts­kar­te wer­den kurz vor Jah­res­en­de in das Inter­net­an­ge­bot des Land­krei­ses Bay­reuth (www​.land​kreis​-bay​reuth​.de) eingepflegt.

Ansprech­part­ner im Land­kreis Bay­reuth ist der Pres­se­spre­cher des Land­rats­am­tes, Micha­el Benz (0921/728–108) E‑Mail: Ehrenamtskarte@​lra-​bt.​bayern.​de

„Wir möch­ten uns so bei allen ehren­amt­lich täti­gen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern herz­lich bedan­ken. Das Ehren­amt ist kei­nes­falls selbst­ver­ständ­lich und sehr wich­tig, denn es hält die Gesell­schaft zusam­men, macht sie stark und leben­dig“, so Land­rat Hüb­ner abschließend.