Bay­reuth: Umfra­ge zur Ver­bes­se­rung des Rad­ver­kehrs gestartet

Das Baye­ri­sche Staats­mi­ni­ste­ri­um des Innern, für Bau und Ver­kehr hat eine Online-Umfra­ge zum Rad­ver­kehr gestar­tet. An der Umfra­ge kann jeder teil­neh­men und Aspek­te, die für eine ver­kehrs­si­che­re Nut­zung des Fahr­ra­des wich­tig erschei­nen, ange­ben. Für die Beant­wor­tung der Fra­gen sind maxi­mal fünf Minu­ten erfor­der­lich. Die Ergeb­nis­se sol­len in den neu­en Rad­ver­kehrs­plan für Bay­ern ein­flie­ßen. Er wird auf­zei­gen, wie der Frei­staat Bay­ern in den kom­men­den Jah­ren den Rad­ver­kehr för­dert. Die Inter­net­be­fra­gung läuft bis 18. Dezem­ber und kann über http://q.bayern.de/umfrageradverkehr auf­ge­ru­fen werden.

1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    Daß tat­säch­lich beab­sich­tigt ist, Rad­fah­ren zu erleich­tern, zu för­dern und siche­rer zu gestal­ten, darf getrost bezwei­felt werden:

    1: Sug­ge­stiv­fra­gen

    Etli­che Fra­gen gera­de zu The­men, über die viel fal­sches „Wis­sen“, nicht zuletzt auf Grund jah­re- und jahr­zehn­te­lan­ger Mei­nungs­ma­che von inter­es­sier­ter Sei­te, ver­brei­tet ist, sind offen­sicht­lich dar­auf aus­ge­rich­tet, die dar­auf beru­hen­de Poli­tik fortzuführen.

    So sind vor allem bau­li­che Rad­we­ge, in abge­mil­der­ter Form aber auch Rad­fahr- und soge­nann­te „Schutz­strei­fen“ deut­lich unfall­träch­ti­ger als das Rad­fah­ren auf der Fahr­bahn. Denn die Gefahr lau­ert nicht auf der „frei­en Strecke“, son­dern vor allem an Kreu­zun­gen, Ein­mün­dun­gen und Grund­stücks­zu­fahr­ten. Hin­zu kom­men meist feh­len­de oder unzu­rei­chen­de Sei­ten­ab­stän­de zu Park- und Kfz-Fahr­strei­fen sowie auf bau­li­chen Rad­we­gen Kon­flik­te mit Fuß­gän­gern und Risi­ken durch Hindernisse.

    Die­ser seit lan­gem durch eine Viel­zahl ent­spre­chen­der Unter­su­chun­gen bestä­tig­te Sach­ver­halt hat dazu geführt, daß seit Okto­ber 1997 benut­zungs­pflich­ti­ge Rad­we­ge und Rad­fahr­strei­fen nur noch in begrün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len ange­ord­net wer­den dür­fen. Doch die mei­sten Ver­kehrs­be­hör­den igno­rie­ren die­se höchst­in­stanz­lich (Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt) bestä­tig­te Rechts­la­ge bis heu­te. Auch das baye­ri­sche Innen- und Ver­kehrs­mi­ni­ste­ri­um kann sich mit der Rege­lung nicht anfreunden.

    Die Schutz­wir­kung des Fahr­rad­helms wird weit über­schätzt. Selbst die deut­schen Unfall­ver­si­che­rer sind nicht von ihr über­zeugt. Die immer wie­der von offi­zi­el­ler Sei­te gestar­te­ten Kam­pa­gnen für das Helm­tra­gen sol­len augen­schein­lich von den rele­van­ten Unfall­ge­fah­ren (feh­len­de Akzep­tanz des Rad­ver­kehrs durch häu­fig rege­lun­kun­di­ge Auto­fah­rer, nicht ange­paß­te Geschwin­dig­kei­ten des Kraft­ver­kehrs, Miß­ach­tung der Vor­fahrt des Rad­ver­kehrs an Kno­ten­punk­ten, man­gel­haf­te Fahr­we­ge) ablen­ken und die Ver­ant­wor­tung auf die Opfer verlagern.

    2. unschar­fe Fragestellung

    Mehr Poli­zi­sten auf dem Fahr­rad wären sicher­lich begrü­ßens­wert. Doch ihre Auf­ga­be wird weder hin­ter­fragt noch definiert.

    Nahe­zu immer, wenn es um rad­fah­ren­de Poli­zei­be­am­te geht, heißt es: Sie sei­en jetzt bes­ser in der Lage, sich regel­wid­rig ver­hal­ten­de Rad­fah­rer zu stel­len. Doch um die Ver­kehrs­be­din­gun­gen, denen der Rad­ver­kehr unter­wor­fen ist, küm­mern sie sich nicht.

    Dabei ver­langt das Ver­kehrs­recht bei­spiels­wei­se aus­drück­lich, daß sie den Zustand der dem Fahr­rad zuge­dach­ten Wege beur­tei­len und über­wa­chen, daß sie Ver­kehrs­len­kung und Beschil­de­rung hin­sicht­lich ihrer Zweck- und Recht­mä­ßig­keit im Auge behal­ten. Tat­säch­lich wehrt sich aber gera­de die Poli­zei häu­fig in erster Rei­he gehen eine siche­re Ver­kehrs­ge­stal­tung, wenn sie ver­meint­li­che Ein­schrän­kun­gen des Auto­ver­kehrs befürchtet.

    3. Ver­kehrs­er­zie­hung

    In allen mir bekann­ten Fäl­len liegt der Schwer­punkt (nicht nur) der (poli­zei­li­chen) Ver­kehrs­er­zie­hung dar­auf, daß sich Kin­der, Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer dem Auto­ver­kehr anpas­sen und unter­ord­nen – weit über das hin­aus, was Vor‑, Rück- und Umsicht sowie Ver­kehrs­recht verlangen.

    Nahe­zu nie wird the­ma­ti­siert, daß der moto­ri­sier­te Stra­ßen­ver­kehr die haupt­säch­li­che Gefah­ren­quel­le dar­stellt – in Fol­ge auto­ge­rech­ter, die Belan­ge ande­rer Ver­kehrs­teil­neh­mer (teils rechts­wid­rig) miß­ach­ten­der Ver­kehrs­ge­stal­tung und ‑len­kung, aber auch auf Grund weit ver­brei­te­ten Fehl­ver­hal­tens, das viel­fach noch als selbst­ver­ständ­lich ange­se­hen wird: unan­ge­paß­te bzw. über­höh­te Geschwin­dig­keit, Miß­ach­tung von Fahr­bahn­mar­kie­run­gen und Beschil­de­rung, rück­sichts­lo­ses Falsch­par­ken auf Geh­we­gen und Rad­ver­kehrs­an­la­gen, Vor­fahrt­er­zwin­gung gegen­über nicht moto­ri­sier­ten Verkehrsteilnehmern.

    Statt des­sen sind regel­mä­ßig ver­all­ge­mei­nern­de Kam­pa­gnen gegen „Rüpel­rad­ler“ zu beob­ach­ten. Doch das Augen­merk gilt nicht den weni­gen Chao­ten, die es zwei­fel­los wie bei allen Ver­kehrs­teil­neh­mern gibt. Viel­mehr wer­den in der Dis­kus­si­on Regel­ver­stö­ße auf­ge­bauscht, die mit dem Unfall­ge­sche­hen bei­na­he nichts zu tun haben. Die Absicht liegt auf der Hand: Auch hier soll von den wirk­li­chen Gefah­ren, die der Auto­ver­kehr ver­ur­sacht, abge­lenkt werden.

    Auf­klä­rung und Infor­ma­ti­on soll­ten sich daher – und der Aspekt fehlt im Fra­ge­bo­gen voll­stän­dig – an die rich­ten, die für das Unfall­ri­si­ko im Stra­ßen­ver­kehr haupt­ver­ant­wort­lich sind. Und neben­bei: Auch die Fahr­schu­len schei­nen ihren Kun­den vie­le Regeln zu Fuß- und Rad­ver­kehr zu verschweigen.

    Ohne­hin erscheint der Sinn der Umfra­ge frag­wür­dig. Denn regel­mä­ßig führt der All­ge­mei­ne Deut­sche Fahr­rad-Club (ADFC) sei­nen bun­des­wei­ten Fahr­rad­kli­ma­test durch. Die Fra­gen sind weit dif­fe­ren­zier­ter und geben reich­lich Ein­blick in vor­han­de­ne Defi­zi­te, ermög­li­chen aber auch die Iden­ti­fi­ka­ti­on posi­ti­ver Bei­spie­le. Die Teil­neh­mer sind zu über 80 % kei­ne ADFC-Mitglieder.

    Das jüng­ste Ergeb­nis, erst im ver­gan­ge­nen Früh­jahr ver­öf­fent­licht, paßt der Lan­des­re­gie­rung aber wohl nicht. Denn der Frei­staat schnitt beschä­mend ab. Zwar konn­te Erlan­gen sei­ne Spit­zen­po­si­ti­on in sei­ner Grö­ßen­klas­se behaup­ten, doch ledig­lich mit einer Note von 3- (Drei minus). Die Erst­pla­zier­ten der drei ande­ren Kate­go­rien lagen bei 2,0 bis 2,5, alle in Nord­rhein-West­fa­len gelegen.