Gesund­heits­mi­ni­ste­rin Huml: Kran­ken­haus­pla­nungs­aus­schuss stimmt Aus­bau von Pal­lia­tiv­sta­tio­nen zu

Bay­ern wei­tet Ver­sor­gung für schwerst­kran­ke Men­schen aus

Bay­ern baut die Ver­sor­gung für schwerst­kran­ke Men­schen wei­ter aus. Bay­erns Gesund­heits­mi­ni­ste­rin Mela­nie Huml (Bam­berg) beton­te am Mitt­woch in Mün­chen: „Ich freue mich, dass der Kran­ken­haus­pla­nungs­aus­schuss die Wei­chen für erwei­ter­te Ange­bo­te der Pal­lia­tiv­ver­sor­gung im Frei­staat gestellt hat. Bay­ern will schwerst­kran­ken Men­schen bis zuletzt ein Leben in Wür­de und mög­lichst ohne Schmer­zen ermöglichen.“

Der Kran­ken­haus­pla­nungs­aus­schuss hat­te am spä­ten Diens­tag­nach­mit­tag in Mün­chen unter ande­rem drei Erwei­te­run­gen von Pal­lia­tiv­sta­tio­nen im Frei­staat beschlos­sen: Die Zahl der Pal­lia­tiv­bet­ten am Kreis­kran­ken­haus Pfarr­kir­chen in Nie­der­bay­ern erhöht sich von sechs auf neun, am Kli­ni­kum Neu­markt in der Ober­pfalz von acht auf zehn und am ober­frän­ki­schen Sana Kli­ni­kum Hof von sechs auf acht Betten.

Die Mini­ste­rin beton­te: „Es ist mir ein wich­ti­ges Anlie­gen, schwerst­kran­ken und ster­ben­den Men­schen in Bay­ern eine hoch­wer­ti­ge Ster­be­be­glei­tung zu ermög­li­chen. Dafür hat der Frei­staat bereits wesent­li­che Struk­tu­ren auf­ge­baut. Ziel ist es, den Betrof­fe­nen den Zugang zur Hos­piz- und Pal­lia­tiv­ver­sor­gung zu ermög­li­chen. Des­halb trei­ben wir den Aus­bau ent­spre­chen­der Struk­tu­ren wei­ter voran.“

Huml füg­te hin­zu: „Im Hos­piz- und Pal­lia­tiv­be­reich wer­den Men­schen ein­fühl­sam beglei­tet – aber ihr Leben wird nicht um jeden Preis ver­län­gert. Wenn ein schwerst­kran­ker und ster­ben­der Mensch gehen möch­te, wird sein Wunsch respek­tiert. Aber das Ster­ben wird nicht aktiv gefördert.“

Der Bedarf für eine Erwei­te­rung ergab sich bei allen drei Kran­ken­häu­sern auf­grund der hohen Aus­la­stung in den ver­gan­ge­nen Jah­ren. Der­zeit ste­hen an 48 Kran­ken­häu­sern in Bay­ern ins­ge­samt 442 Bet­ten in Pal­lia­tiv­sta­tio­nen zur Ver­fü­gung. Mit den nun beschlos­se­nen Erwei­te­run­gen sind wei­te­re 37 Bet­ten als bedarfs­ge­recht festgestellt.