Gud­run Bren­del-Fischer, MdL: „Kei­ne unnö­ti­gen Hür­den für Ehrenamtliche!“

Wie die stell­ver­tre­ten­de CSU-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de im Baye­ri­schen Land­tag Gud­run Bren­del-Fischer (Bay­reuth) mit­teilt, hat die Finanz­mi­ni­ster­kon­fe­renz auf Initia­ti­ve des Frei­staa­tes Bay­ern nahe­zu ein­stim­mig das Bun­des­mi­ni­ste­ri­um der Finan­zen auf­ge­for­dert in Zukunft über­flüs­si­ge büro­kra­ti­sche Hür­den für Ehren­amt­li­che bei der Aner­ken­nung von Auf­wands­spen­den zu ver­rin­gern. Mit ihrem Beschluss haben die Finanz­mi­ni­ster der Län­der das zustän­di­ge Bun­des­fi­nanz­mi­ni­ste­ri­um gebe­ten, in sol­chen Fäl­len statt der Drei-Monats­re­gel eine Jah­res­frist vorzusehen.

Die ein­ge­for­der­te Erleich­te­rung bei der Doku­men­ta­ti­ons­pflicht begrüßt Gud­run Bren­del-Fischer: „Bei regel­mä­ßi­ger ehren­amt­li­cher Tätig­keit führt die­se Drei-Monats­re­gel zu unnö­ti­ger Büro­kra­tie“, sagt sie.

Eine Auf­wands­spen­de, die ehren­amt­lich Täti­ge in ihrer Steu­er­erklä­rung gel­tend machen und dadurch ihre Steu­er­last redu­zie­ren kön­nen, ist der Ver­zicht auf einen zuvor ver­ein­bar­ten Auf­wen­dungs­er­satz­an­spruch. Als Bei­spiel nennt Bren­del-Fischer den nach­träg­li­chen Ver­zicht auf Fahrt­ko­sten­er­stat­tung für Fahr­ten im Rah­men des Ehren­amts oder der nach­träg­li­che Ver­zicht eines Trai­ners auf die ver­ein­bar­te Übungsleitervergütung.