GAL Bam­berg: „Abbie­ge­fal­le für Rad­fah­rer in der Königstraße?“

Foto der Verkehrssituation

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Links­ab­bie­gen in die Let­zen­gas­se birgt Kol­li­si­ons­ge­fahr mit Auto­ver­kehr – GAL for­dert Abhilfe

Es haben noch nicht ein­mal alle All­tags-Rad­le­rIn­nen in Bam­berg gemerkt, aber bereits seit eini­gen Mona­ten ist der Zwei­rich­tungs­rad­weg in der Obe­ren König­stra­ße, auf dem man in bei­de Rich­tun­gen zwi­schen Ket­ten­brücke und Let­zen­gas­se ver­keh­ren konn­te, nur noch in eine Rich­tung befahr­bar. Radeln­de, die von der Ket­ten­brücke kom­mend nach rechts abbie­gen wol­len, müs­sen sich nun die nor­ma­le Fahr­bahn mit dem moto­ri­sier­ten Ver­kehr teilen.

Wenn sie dann nach links in die Let­zen­gas­se abbie­gen wol­len – immer­hin eine der als „City-Rou­te“ aus­ge­wie­se­nen Haupt­ver­kehrs­ach­sen für Rad­fah­ren­de – müs­sen sie das im lau­fen­den Ver­kehr bewerk­stel­li­gen. Und genau da sieht GAL-Stadt­rat Tobi­as Rausch ein Gefah­ren­po­ten­ti­al und stell­te nun den Antrag, dies schleu­nigst zu beheben.

„Pro­ble­ma­tisch ist vor allem, dass für Auto­fah­ren­de das Abbie­gen von Rad­le­rIn­nen an die­ser Stel­le völ­lig über­ra­schend ist, weil eine Abzwei­gung kaum erkenn­bar ist. Zudem wird mit Blick auf die viel­leicht grü­ne Ampel an der Luit­pold­kreu­zung noch expli­zit beschleu­nigt“, so Rauschs Ein­schät­zung. Er macht des­halb ver­schie­de­ne Vor­schlä­ge, die er von der Ver­wal­tung geprüft wis­sen will. Etwa eine Aus­schil­de­rung, um den Auto­ver­kehr auf­merk­sam zu machen, eine Links­ab­bie­ge­spur für den Rad­ver­kehr oder ein Pfeil auf der Fahrbahn.

Vor­stel­len könn­te er sich auch, den auf der Ket­ten­brücke gel­ten­den „Shared Space“-Bereich (der­zeit nach der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung ein ver­kehrs­be­ru­hig­ter Bereich, auch „Spiel­stra­ße“ genannt) in die König­stra­ße zu ver­län­gern. „Damit wären alle Ver­kehrs­teil­neh­me­rIn­nen auf der Fahr­bahn gleich­be­rech­tigt und ein Links­ab­bie­gen für Rad­fah­ren­de leich­ter mög­lich.“ Für eben­so prü­fens­wert hält er den „Grün­pfeil“ an der Ampel­an­la­ge von der Ket­ten­brücke kom­mend, womit ein Rechts­ab­bie­gen immer erlaubt wäre, wenn der Ver­kehr es zulässt, also auch bei roter Ampel.

Rausch hat­te bereits sofort, nach­dem der Rad­weg ver­än­dert wur­de, Maß­nah­men bei der Ver­wal­tung ange­regt. Dar­auf­hin wur­den auf dem Rad­weg selbst neue Rich­tungs­pfei­le auf­ge­malt, die ver­deut­li­chen sol­len, dass es sich hier um kei­nen Zwei­rich­tungs­rad­weg mehr han­delt. „Das ist aktu­ell aber noch unzu­rei­chend, wie man täg­lich an den immer noch zahl­rei­chen Gei­ster­rad­lern beob­ach­ten kann“, kom­men­tiert Rausch und for­dert auch für die Rad­fah­ren­den eine kla­re­re Kennzeichnung.

1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    Dem Zwei­rich­tungs­rad­weg soll­te kei­ne Trä­ne nach­ge­weint wer­den. Er war nicht nur zu schmal (Regel­brei­te lt. ERA 2010: 3 m zzgl. seit­li­cher Sicher­heits­ab­stän­de). Er ende­te vor allem an der Let­zen­gas­se und erfor­der­te für gera­de­aus fah­ren­de Rad­ler den unge­si­cher­ten Wech­sel auf die Fahr­bahn (gemäß der All­ge­mei­nen Ver­wal­tungs­vor­schrift zur StVO nicht zuläs­sig) – und das hin­ter dem Sicht­hin­der­nis Pflanz­kü­bel, das noch heu­te Links­ab­bie­ger aus der Let­zen­gas­se gefährdet.

    Das Abbie­gen aus der Obe­ren Königs­stra­ße wäre eigent­lich kein Pro­blem. Denn Rad­fah­rer haben die Wahl, sich ent­we­der bei­zei­ten ein­zu­ord­nen (Schul­ter­blick, Beach­tung des Ver­kehrs­ge­sche­hens und Hand­zei­chen inklu­si­ve) oder die indi­rek­te Vari­an­te zu wäh­len: auf der rech­ten Fahr­bahn­sei­te zu blei­ben und die Fahr­bahn zu que­ren, wenn sich eine Lücke im Ver­kehr ergibt.

    Drei Sach­ver­hal­te erschwe­ren den Vor­gang jedoch:

    1. Indi­rekt abbie­gend, muß man erst eine Lücke fin­den – zu Haupt­ver­kehrs­zei­ten kein leich­tes Unter­fan­gen. Jahr­zehn­te­lan­ge Auto­vor­rang­po­li­tik konn­te nicht ohne Fol­gen bleiben.

    2. Wer sich – nach den Regeln kor­rekt – tat­säch­lich ein­ord­net, wird gele­gent­lich von unge­dul­di­gen (und rege­lun­kun­di­gen) Auto­fah­rern zurecht­ge­wie­sen. Hier läge es an Fahr­aus­bil­dung und Ver­kehrs­er­zie­hung, aber auch an Über­wa­chung und Ahn­dung, regel­kon­for­mes Ver­hal­ten der Auto­fah­rer herbeizuführen.

    3. Der unse­li­ge mar­kier­te „Schutz­strei­fen“, der ohne jeg­li­chen seit­li­chen Sicher­heits­ab­stand an der Bus­hal­te­bucht vor­bei­führt, ver­an­laßt Rad­ler, zu weit rechts zu fah­ren, und Auto­fah­rer, die­ses selbst­ge­fähr­den­de Ver­hal­ten ein­zu­for­dern. Er muß schleu­nigst ent­fernt werden.

    Dar­über hin­aus, aber nicht als Ersatz, sind deut­li­che Beschil­de­rung und Fahr­bahn­mar­kie­rung, wel­che auf das Links­ab­bie­gen in die Let­zen­gas­se hin­wei­sen, denk­bar. Sie dür­fen aber nicht so aus­ge­führt wer­den, daß oben beschrie­be­nes „indi­rek­tes Links­ab­bie­gen“ fälsch­lich für den – dann wie­der von Kraft­fahr­zeug­füh­rern ein­ge­for­der­ten – Regel­fall gehal­ten wird. Gemäß Stra­ßen­ver­kehrs-Ord­nung ist es eine frei­wil­lig wähl­ba­re Alter­na­ti­ve. Rou­ti­nier­te Rad­ler aber wür­den hier­durch nur behindert.