Gud­run Bren­del-Fischer, MdL: „Min­de­stens 10.000 freie WLAN-Hot­spots für Bayern“

Wie die Bay­reu­ther CSU-Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Gud­run Bren­del-Fischer erfreut mit­teilt, soll bis 2020 ein Netz von kosten­frei­en WLAN-Hot­spots in Bay­ern entstehen.

„Rund 10 Mil­lio­nen Euro wer­den vom Frei­staat in die­ses zukunfts­wei­sen­de Pro­jekt inve­stiert. Digi­ta­le Chan­cen­gleich­heit und gleich­wer­ti­ge Lebens­be­din­gun­gen sol­len durch das Kon­zept „Bay­ern­W­LAN“ geför­dert wer­den“, erklärt die stell­ver­tre­ten­de Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de im Baye­ri­schen Landtag.

Im Bereich des Finanz­res­sorts wer­den noch in die­sem Jahr durch das Finanz­mi­ni­ste­ri­um die ersten Hot­spots an 100 Stand­or­ten ein­ge­rich­tet. Ab Anfang 2016 wird das Netz aus frei zugäng­li­chen Hot­spots kon­ti­nu­ier­lich ver­dich­tet. Alle geeig­ne­ten staat­li­chen Behör­den und kom­mu­na­len Stand­or­te sol­len mit frei­em WLAN aus­ge­stat­tet wer­den, um so künf­tig ein enges Netz an 5.000 Stand­or­ten in ganz Bay­ern mit über 10.000 Zugangs­punk­ten ent­ste­hen zu lassen.

Dar­über hin­aus dür­fen die Kom­mu­nen den Rah­men­ver­trag des Frei­staa­tes nut­zen und über das WLAN-Zen­trum des Lan­des­am­tes für Digi­ta­li­sie­rung, Breit­band und Ver­mes­sung eige­ne Hot­spots erschlie­ßen. Ein neu­es WLAN-Zen­trum in Strau­bing wird die Kom­mu­nen als ein­heit­li­cher Ansprech­part­ner bei Antrag, Pla­nung und Umset­zung bera­ten und betreuen.

Die Ent­schei­dung, wel­cher Stand­ort in der Gemein­de als Hot­spot ein­ge­rich­tet wer­den soll, obliegt dem jewei­li­gen Bür­ger­mei­ster. „Die Kom­mu­ne gestat­tet die Anbrin­gung der Acces­s­points und trägt die Betriebs­ko­sten. Der Frei­staat über­nimmt die Kosten für die Erst­ein­rich­tung“, so Gud­run Brendel-Fischer.

Jeder Hot­spot heißt „@BayernWLAN“. Weder Pass­wör­ter noch Anmel­de­da­ten sind vor­ge­se­hen. Das Kon­zept sieht vor, dass ein pri­va­tes Unter­neh­men den Betrieb der Hot­spots über­nimmt. Der Daten­schutz wird garan­tiert. Jugend­schutz ist selbst­ver­ständ­lich durch ent­spre­chen­de Jugend­schutz­fil­ter des Unternehmens.