Inter­net-Betrü­ger auf fri­scher Tat festgenommen

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bamberg

BAY­REUTH. Einen Inter­net-Betrü­ger, der offen­sicht­lich im gro­ßen Stil unter fal­schen Namen bei Ver­sand­häu­sern Waren bestell­te ohne die­se zu bezah­len, ging bereits Mit­te Sep­tem­ber der Bay­reu­ther Kri­mi­nal­po­li­zei ins Netz. Nach der­zei­ti­gen Erkennt­nis­sen der Ermitt­ler ergau­ner­te der 36-Jäh­ri­ge auf die­se Wei­se Arti­kel im Gesamt­wert von geschätz­ten 10.000 Euro. Die Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bam­berg, bei der die für ganz Bay­ern zustän­di­ge „Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern“ ange­glie­dert ist, bean­trag­te gegen den Betrü­ger Untersuchungshaftbefehl.

Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bayern

Die Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern küm­mert sich seit Anfang des Jah­res bay­ern­weit um Fäl­le schwer­wie­gen­der Inter­net­kri­mi­na­li­tät. Mit spe­zia­li­sier­ten Staats­an­wäl­ten will die baye­ri­sche Justiz den Kampf gegen Cyber­kri­mi­nel­le ver­stär­ken. Tech­ni­sches und juri­sti­sches Spe­zi­al­wis­sen ist für Straf­ver­fol­ger ange­sichts rasan­ter tech­no­lo­gi­scher Ent­wick­lun­gen unumgänglich.

Drei­ste Masche mit fal­schen Personalien

Die Masche des 36-Jäh­ri­gen war immer die glei­che. Unter ver­schie­de­nen Pseud­ony­men bestell­te er bei unter­schied­li­chen Online­shops die Arti­kel auf Rech­nung und ließ sich die­se an Bay­reu­ther Paket­shops lie­fern. Zur Abho­lung sei­ner Bestel­lun­gen leg­te der Betrü­ger neben einer selbst­ge­fer­tig­ten Voll­macht zur Abho­lung der Pake­te auch einen gefälsch­ten fran­zö­si­schen Aus­weis vor. Damit gau­kel­te er dem Per­so­nal eine fal­sche Iden­ti­tät vor und bekam letzt­end­lich die bestell­te Ware aus­ge­hän­digt. Die offe­nen Rech­nun­gen bezahl­te der 36-Jäh­ri­ge natür­lich in kei­nem der bis­lang über 30 ihm zur Last geleg­ten Fälle.

Inter­net­spe­zia­li­sten kamen dem Betrü­ger auf die Schliche

Mit Hil­fe umfang­rei­cher kri­mi­nal­po­li­zei­li­cher Maß­nah­men kamen die Spe­zia­li­sten des Fach­kom­mis­sa­ri­ats für Ver­mö­gens- und Wirt­schafts­kri­mi­na­li­tät dem Betrü­ger schließ­lich auf die Schli­che. Nach­dem der 36-Jäh­ri­ge sei­ne Ware aus den Online-Shops aus­schließ­lich über öffent­li­che Inter­net-Rech­ner order­te, stell­te dies eine wei­te­re Her­aus­for­de­rung für die Kri­mi­nal­be­am­ten dar. Bei einer erneu­ten Online-Bestel­lung in einem Bay­reu­ther Inter­net-Café nah­men die Kri­mi­nal­be­am­ten den Mann Mit­te Sep­tem­ber noch an einem öffent­li­chen Inter­net-Rech­ner sit­zend auf fri­scher Tat fest. Auf Antrag der Zen­tral­stel­le Cyber­crime in Bam­berg erging gegen den Betrü­ger noch am glei­chen Tag Unter­su­chungs­haft­be­fehl. Mitt­ler­wei­le sitzt der 36-Jäh­ri­ge in einer Justiz­voll­zugs­an­stalt ein. Die Staats­an­wäl­te der Zen­tral­stel­le Cyber­crime und die Ermitt­ler der Kri­mi­nal­po­li­zei prü­fen nun, inwie­weit der Mann aus dem Land­kreis Tir­schen­reuth auch für wei­te­re Inter­net-Betrü­ge­rei­en ver­ant­wort­lich ist.