Stadt Bay­reuth appel­liert: Auto­mo­to­ren in der kal­ten Jah­res­zeit nicht unnö­tig warm­lau­fen lassen

Mit Beginn der kal­ten Jah­res­zeit appel­liert die Stadt­ver­wal­tung an Bay­reuths Auto­fah­rer, ihre Fahr­zeu­ge, aber auch ande­re lärm- oder abgaser­zeu­gen­de Moto­ren nicht unnö­tig lau­fen zu las­sen. Beson­ders nach Nacht­frö­sten las­sen erfah­rungs­ge­mäß vie­le Auto­fah­rer ihre Fahr­zeu­ge oft minu­ten­lang im Stand warm­lau­fen. Auch beim Be- und Ent­la­den oder beim War­ten auf pri­va­te Mit­fah­rer sowie auf Kun­den für das Taxi wer­den an kal­ten Tagen die Auto­mo­to­ren oft nicht abge­stellt. Dabei wer­den auf­grund der nur unvoll­stän­di­gen Ver­bren­nung des Kraft­stof­fes erheb­li­che Men­gen an Koh­len­mon­oxid oder Koh­len­was­ser­stof­fen unnö­tig frei­ge­setzt. Auch der in den Kraft­fahr­zeu­gen ein­ge­bau­te Kata­ly­sa­tor kann die­se Schad­stoff­emis­sio­nen nach einem Kalt­start nicht ver­hin­dern, da die Betriebs­tem­pe­ra­tur des Kata­ly­sa­tors noch nicht erreicht ist. Außer­dem bedeu­tet das Lau­fen der Moto­ren für die Nach­barn eine ver­meid­ba­re Lärmbelästigung.

Das Umwelt­amt der Stadt weist dar­auf hin, dass solch unnö­ti­ges Lau­fen las­sen laut Baye­ri­schem Immis­si­ons­schutz­ge­setz aus­drück­lich ver­bo­ten ist und als Ord­nungs­wid­rig­keit geahn­det wer­den kann.

2 Antworten

  1. Ferenc sagt:

    Es muß nicht erst das Baye­ri­sche Immis­si­ons­schutz­ge­setz bemüht wer­den. Jede® Führerscheinbewerber(in) lernt in der Fahr­schu­le: „Es ist ins­be­son­de­re ver­bo­ten, Fahr­zeug­mo­to­ren unnö­tig lau­fen zu las­sen“ (StVO, § 30 – Umwelt­schutz, Sonn- und Fei­er­tags­fahr­ver­bot -, Abs. 1).

    Doch wie so man­ches, das für Sicher­heit, Gesund­heit und Lebens­qua­li­tät ande­rer (!) wich­tig ist, schei­nen vie­le das nach absol­vier­ter Prü­fung schnell wie­der zu vergessen.

    Ver­stö­ße wer­den zudem fast gar nicht geahn­det (es gibt viel zu wenig Kon­trol­len), selbst fest­ge­stell­te gern groß­zü­gig über­se­hen. Nicht zuletzt gehen Behör­den­mit­ar­bei­ter (ein­schließ­lich Poli­zei) immer wie­der mit schlech­tem Bei­spiel vor­an. Wen ver­wun­dert noch, daß rück­sichts­lo­ses Ver­hal­ten zuneh­mend um sich greift?

  2. AntiGravEinheit@gmx.de sagt:

    @Ferenc: Doch, es wird geahn­det. Sogar wenn das Fahr­zeug zwar ein aus­ge­wach­se­ner PKW ist, aber nicht­mal einen Ver­bren­nungs­mo­tor an Bord hat und die Hei­zung elek­trisch läuft. Der Fall, den ich da mit­er­lebt habe, läßt mich wirk­lich an der Intel­li­genz der bei­den „Behör­den­mit­ar­bei­ter“ zweifeln.
    Wir haben auf einem Groß­park­platz in der Nacht von einem Frei­tag auf Sams­tag (kei­ne Fei­er­ta­ge) Ver­su­che gemacht, wel­che Strecke zurück­ge­legt wird, wenn man von einer Geschwin­dig­keit X in der Reku­per­a­ti­ons­stu­fe Y auf eine Geschwin­dig­keit Z kom­men will. Die Fol­ge war eine Anzei­ge wegen Ver­sto­ßes gegen eben §30 StVO.
    Laut war es nicht, es surrt ja nur, Abga­se hat das Fahr­zeug prin­zip­be­dingt nicht, tja …
    Wider­spruch ein­ge­legt, dem letz­ten­en­des auch statt­ge­ge­ben wur­de. Ich hof­fe, bei den „Behör­den“ gibt es jetzt Lehr­gän­ge, wel­che Fahr­zeu­ge in die­ser Hin­sicht umwelt­schäd­lich sind und wel­che nicht, wenn offen­bar der gesun­de Men­schen­ver­stand für das Erken­nen die­ser Tat­sa­che nicht ausreicht.