Am 5. Novem­ber öff­net der dies­jäh­ri­ge Mar­ti­ni­markt in Bayreuth

Von Don­ners­tag, 5. Novem­ber, bis ein­schließ­lich Sonn­tag, 8. Novem­ber, fin­det der dies­jäh­ri­ge Mar­ti­ni­markt in der Fuß­gän­ger­zo­ne Maxi­mi­li­an­stra­ße statt. Der Markt ist am Don­ners­tag und Frei­tag von 10 bis 19 Uhr, am Sams­tag von 10 bis 18 Uhr, und am Sonn­tag von 11 bis 18 Uhr geöff­net. Der Auf­bau der Ver­kaufs­stän­de beginnt bereits am Mitt­woch, 4. November.

Mit Blick auf den Mar­ti­ni­markt macht das Stra­ßen­ver­kehrs­amt auf fol­gen­de Ver­kehrs­re­ge­lun­gen auf­merk­sam: Die Fuß­gän­ger­zo­ne wird bereits ab Mitt­woch, 4. Novem­ber, um 10.30 Uhr, zwi­schen dem Hohen­zol­lern­ring und der Kirch­gas­se für den Ver­kehr gesperrt. Die Zufahrt zur Frau­en­gas­se bleibt frei. Wäh­rend der Sper­rung ist nur ein­ge­schränk­ter Lie­fer­ver­kehr mög­lich. Er muss grund­sätz­lich über die Lade­zo­nen am Rand der Fuß­gän­ger­zo­ne abge­wickelt wer­den. Im Übri­gen besteht die Mög­lich­keit werk­tags von 19 Uhr abends bis 10 Uhr mor­gens über die Kanz­lei­stra­ße, Maxi­mi­li­an­stra­ße ein­zu­fah­ren. Die Abfahrt muss aus­schließ­lich über die Sophien­stra­ße erfol­gen, eine Durch­fahrt Rich­tung Mühl­tür­lein ist verboten.

Alle Lie­fe­ran­ten wer­den um gegen­sei­ti­ge Rück­sicht­nah­me gebe­ten, so dass Fahr­gas­sen frei­blei­ben und Wen­de­mög­lich­kei­ten nicht zuge­parkt wer­den. Der Rad­ver­kehr im abge­sperr­ten Bereich ist untersagt.