Vor­sicht! Wild­tie­re auf der Fahr­bahn – Sei­en Sie bremsbereit!

Symbolbild Polizei

OBER­FRAN­KEN. Jedes Jahr pas­sie­ren auf unse­ren Stra­ßen zahl­rei­che Ver­kehrs­un­fäl­le durch Wild­wech­sel. Zu den Brunft­zei­ten, ins­be­son­de­re jetzt im Herbst, müs­sen sich Fahr­zeug­füh­rer ganz beson­ders auf die Gefahr durch Wild­tie­re auf der Fahr­bahn ein­stel­len. Denn nicht nur für die Tie­re enden Zusam­men­stö­ße oft mit schwe­ren Verletzungen.

Die Ober­frän­ki­sche Poli­zei gibt fol­gen­de Infor­ma­tio­nen und Ver­hal­tens­tipps, um Wild­un­fäl­le wei­test­ge­hend zu ver­mei­den und im Fall des Fal­les rich­tig zu reagieren.

In Ober­fran­ken ereig­ne­ten sich im Jahr 2014 ins­ge­samt 5.550 Wild­un­fäl­le, dabei erlit­ten 53 Men­schen Ver­let­zun­gen. Der Ver­gleich zu den Vor­jah­ren zeigt, dass die Anzahl der Ver­kehrs­un­fäl­le mit Wild­tie­ren ange­stie­gen ist und sich die­se Ent­wick­lung auch wei­ter fortsetzt.

Wich­tig zu wissen

Beson­ders gefähr­lich sind Ört­lich­kei­ten, an denen oft Wild­wech­sel statt­fin­det, bei­spiels­wei­se Wald- und Feld­rän­der oder Stel­len auf Stra­ßen, die durch Natur­schutz­ge­bie­te füh­ren. Sol­che Gefah­ren­punk­te wer­den auch häu­fig durch das Ver­kehrs­zei­chen „Ach­tung Wild­wech­sel“ ver­deut­licht. An all die­sen Stel­len soll­te Sie am besten lang­sa­mer fah­ren und beson­ders brems­be­reit sein. Auch auf einen aus­rei­chen­den Sicher­heits­ab­stand zu dem vor­aus­fah­ren­den Fahr­zeug soll­te geach­tet werden.

Vor allem in der Däm­me­rung oder Dun­kel­heit sind die Wild­tie­re beson­ders aktiv. Erkennt man Wild in der Nähe der Fahr­bahn ist dar­an zu den­ken, das Fern­licht aus­zu­schal­ten, da die Tie­re dadurch geblen­det wer­den und die Ori­en­tie­rung ver­lie­ren kön­nen. Da vie­le Wild­tie­re in Rudeln auf­tre­ten, ist grund­sätz­lich damit zu rech­nen, dass meh­re­re von ihnen die Stra­ße über­que­ren, auch wenn die­se womög­lich noch nicht zu sehen sind.

Kei­ne ris­kan­ten Ausweichmanöver

Um einen Zusam­men­stoß mit einem grö­ße­ren Wild zu ver­mei­den, soll­ten kei­ne ris­kan­ten Aus­weich­ma­nö­ver statt­fin­den, vor allem wenn die Gefahr besteht, die Kon­trol­le über sein Fahr­zeug zu ver­lie­ren und bei­spiels­wei­se in den Gegen­ver­kehr zu gera­ten oder gegen einen Baum zu pral­len. Oft­mals ent­ste­hen gra­vie­ren­de­re Unfall­ver­let­zun­gen erst durch das Ausweichen.

Lässt sich ein Zusam­men­stoß mit dem Wild­tier nicht ver­mei­den, ist es wich­tig, das Lenk­rad fest zu umfas­sen und mög­lichst die Fahrt­rich­tung beizubehalten.

Rich­ti­ges Ver­hal­ten nach einem Wildunfall

Wie nach jedem Ver­kehrs­un­fall haben die Unfall­be­tei­lig­ten auch bei Wild­un­fäl­len die Pflich­ten nach § 34 StVO. Die Gefah­ren­stel­le muss abge­si­chert und bei gering­fü­gi­gem Scha­den bei­sei­te gefah­ren werden.

Wenn das Wild nach dem Zusam­men­stoß wei­ter­läuft, mer­ken Sie sich die Rich­tung, damit durch einen Jäger eine schnel­le Suche nach dem ver­letz­ten Tier erfol­gen kann.

In jedem Fall ist die Poli­zei bezie­hungs­wei­se der zustän­di­ger Jagd­päch­ter zu ver­stän­di­gen. Mel­den Sie einen Wild­un­fall auch dann, wenn kein Scha­den an ihrem Auto ent­stan­den ist und das Tier Ihrer Mei­nung nach nicht oder nur leicht ver­letzt davon gelau­fen ist. Der Grad der Ver­let­zung ist von außen schwer zu beurteilen.

Bei ein­deu­ti­gen Spu­ren an ihrem Fahr­zeug erhal­ten Sie ent­we­der von der Poli­zei oder dem Jagd­päch­ter eine Wild­un­fall­be­schei­ni­gung zur Vor­la­ge bei Ihrer Versicherung.

Die Mit­nah­me von über­fah­re­nem Wild ist ver­bo­ten und erfüllt den Straf­tat­be­stand des § 292 StGB (Jagd­wil­de­rei).

Ihre Ober­frän­ki­sche Poli­zei wünscht Ihnen stets eine siche­re und unfall­freie Fahrt!