War­nung vor unse­riö­sen Telefonanrufen

Symbolbild Polizei

Das Land­rats­amt Forch­heim warnt vor unse­riö­sen Tele­fon­an­ru­fen, die angeb­lich ein Not­ruf­sy­stem auf Emp­feh­lung des Gesund­heits­am­tes verkaufen.

Dem Land­rats­amt wur­den Anru­fe gemel­det, in denen den Ange­ru­fe­nen – meist Senio­ren – angeb­lich ein bun­des­wei­tes Not­ruf­sy­stem auf Emfpeh­lung des Gesund­heits­am­tes ver­kauft wird. Im Lau­fe des Gesprächs wer­den auch die Kon­to­da­ten abgefragt.

Das Land­rats­amt stellt klar, dass das Gesund­heits­amt im Land­rats­amt in kei­ner Wei­se wer­bend für irgend­wel­che Insti­tu­tio­nen oder medi­zi­ni­sche Hilfs­mit­tel tätig ist. Die Emp­feh­lung des Gesund­heits­am­tes für die­ses angeb­li­che Not­ruf­sy­stem liegt nicht vor. Vor allem die Abfra­ge der Kon­to­da­ten am Tele­fon lässt an der Serio­si­tät des Anbie­ters zweifeln.

Im Zusam­men­hang mit Wer­be­an­ru­fen weist die Poli­zei auf fol­gen­des hin:

  • Las­sen Sie sich nicht auf lästi­ge Wer­be­an­ru­fe ein. Legen Sie ein­fach den Hörer auf!
  • Erhal­ten Sie uner­laub­te Wer­be­an­ru­fe, notie­ren Sie sich Datum, Uhr­zeit und Grund des Anrufs sowie Namen, Unter­neh­men und Ruf­num­mer des Anrufers.
  • Wen­den Sie sich mit die­sen Infor­ma­tio­nen an Ihre ört­li­che Verbraucherzentrale.
  • Am Tele­fon abge­schlos­se­ne Ver­trä­ge sind gül­tig! Wenn Sie eine Auf­trags­be­stä­ti­gung erhal­ten, obwohl Sie ledig­lich der Zusen­dung von Infor­ma­ti­ons­ma­te­ri­al zuge­stimmt haben, wider­ru­fen Sie umge­hend und zwar schrift­lich, am besten per Einschreiben.
  • Geben Sie bei jedem Ver­trags­ab­schluss nur die hier­zu not­wen­di­gen Daten an.
  • Geben Sie nie Ihre Kon­to­num­mer preis, wenn Sie den Gesprächs­part­ner nicht kennen.
  • Stim­men Sie nicht der Nut­zung Ihrer Tele­fon­num­mer zu Wer­be­zwecken zu. Falls Sie es doch ein­mal tun: Ein ein­mal gege­be­nes Ein­ver­ständ­nis kön­nen Sie – auch tele­fo­nisch – widerrufen. –

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen unter: www​.poli​zei​-bera​tung​.de