Mit­tei­lung über Not­ruf führt zu Festnahme

Symbolbild Polizei

BAY­REUTH. Einer auf­merk­sa­men Zeu­gin ist es zu ver­dan­ken, dass in der Nacht zum Frei­tag ein Ein­bre­cher auf fri­scher Tat fest­ge­nom­men wer­den konn­te. Der Mann brach, wie schon am Vor­tag, in ein Fri­seur­ge­schäft in der Rhein­stra­ße ein.

Gegen 3.30 Uhr bemerk­te die Frau unge­wöhn­li­che Geräu­sche und wähl­te umge­hend die 110. Meh­re­re Strei­fen­be­sat­zun­gen mach­ten sich auf den Weg zum Tat­ort und konn­ten den Ein­bre­cher noch mit Tat­werk­zeug vor dem Laden wider­stands­los fest­neh­men. Im Zuge der wei­te­ren Ermitt­lun­gen gegen den 34-Jäh­ri­gen gestand die­ser auch den Ein­bruch vom Vor­tag. Hier drang er gewalt­sam in die Geschäfts­räu­me ein und ent­kam mit einem Geld­be­trag aus der Kas­se. Der poli­zei­be­kann­te Mann muss sich nun straf­recht­lich wegen Ein­bruchs­dieb­stahl ver­ant­wor­ten. Die Ermitt­ler der Kri­mi­nal­po­li­zei Bay­reuth prü­fen der­zeit, ob er für wei­te­re gleich­ge­la­ger­te Fäl­le als Täter in Fra­ge kommt.