Bay­erns Gesund­heits­mi­ni­ste­rin Huml begrüßt Nach­bes­se­run­gen bei Krankenhausreform

Bay­erns Gesund­heits­mi­ni­ste­rin Mela­nie Huml (Bam­berg) hat sich erfolg­reich für Nach­bes­se­run­gen an den Plä­nen für eine Kran­ken­haus­struk­tur­re­form ein­ge­setzt. Huml beton­te nach einem Tref­fen der zustän­di­gen Bund-Län­der-Arbeits­grup­pe am Frei­tag in Ber­lin: „Ich freue mich, dass wir vie­le baye­ri­sche Anlie­gen durch­ge­bracht haben. Das ist eine gute Nach­richt für die Kran­ken­häu­ser im Frei­staat – und für deren Pfle­ge­kräf­te sowie die Patienten.“

Die Sit­zung der Arbeits­grup­pe wur­de von Bun­des­ge­sund­heits­mi­ni­ster Her­mann Grö­he gelei­tet. Beschlos­sen wur­de am Frei­tag unter ande­rem, dass die Kran­ken­häu­ser bei der ambu­lan­ten Not­fall­ver­sor­gung noch stär­ker als bis­lang geplant finan­zi­ell ent­la­stet werden.

Hier­zu soll der gegen­wär­tig von den Kran­ken­häu­sern bei ambu­lan­ten Lei­stun­gen zu ent­rich­ten­de Abschlag in Höhe von 10 Pro­zent nicht nur (wie im jet­zi­gen Gesetz­ent­wurf vor­ge­se­hen) hal­biert, son­dern kom­plett gestri­chen wer­den. Zudem wird die Kran­ken­haus­sei­te künf­tig auch einen Ver­tre­ter mit Sitz und Stim­me in das Selbst­ver­wal­tungs­gre­mi­um ent­sen­den, das auf Bun­des­ebe­ne die Ver­gü­tungs­hö­he unter ande­rem für die ambu­lan­te Not­fall­ver­sor­gung festlegt.

Außer­dem wird der Ver­sor­gungs­zu­schlag ab 2017 durch einen Pfle­ge­zu­schlag ersetzt. Das Mit­tel­vo­lu­men beträgt pro Jahr 500 Mil­lio­nen Euro. Huml unter­strich: „Die­ser Pfle­ge­zu­schlag wird gezielt nach den jewei­li­gen Pfle­ge­dienst­per­so­nal­ko­sten auf die Häu­ser ver­teilt. Damit bie­tet der Zuschlag einen Anreiz, in das Pfle­ge­per­so­nal im Kran­ken­haus zu inve­stie­ren – und erleich­tert es den Kran­ken­häu­sern, dau­er­haft Pfle­ge­kräf­te zu beschäf­ti­gen. Das kommt den Pfle­ge­kräf­ten und damit natür­lich auch den Pati­en­ten zugute.“

Ver­bes­se­run­gen gibt es fer­ner durch die Ein­füh­rung der pfle­ge­ri­schen Über­gangs­ver­sor­gung. Die­se greift ins­be­son­de­re in der Pha­se unmit­tel­bar nach einem Kran­ken­haus­auf­ent­halt, in der Pati­en­ten, die (noch) nicht pfle­ge­be­dürf­tig sind, der­zeit häu­fig auf sich allein gestellt sind.

Huml beton­te: „Gera­de in die­ser Zeit müs­sen sich die Pati­en­ten dar­auf ver­las­sen kön­nen, dass sie die not­wen­di­ge Unter­stüt­zung bekom­men. Durch die jetzt geplan­te Erwei­te­rung bestehen­der Lei­stungs­an­sprü­che und die geziel­te Ein­füh­rung neu­er Lei­stun­gen wird eine bis­lang bestehen­de Lücke in der Pati­en­ten­ver­sor­gung geschlos­sen. Ganz im Sin­ne der Pati­en­ten sind auch die beschlos­se­nen Ver­bes­se­run­gen im Bereich des Infek­ti­ons­schut­zes und der Kran­ken­haus­hy­gie­ne, auf die sich die Arbeits­grup­pe in der Sit­zung am Frei­tag ver­stän­digt hat.”