Füh­rer­schein­lo­ser Auto­dieb stand unter Drogeneinfluss

Symbolbild Polizei

A9 / GEFREES, LKR. BAY­REUTH. Ein 44 Jah­re alter Auto­dieb ging am Mon­tag­vor­mit­tag der Ver­kehrs­po­li­zei Hof ins Netz. Der wohn­sitz­lo­se Mann hat­te am Frei­tag einen VW Polo in Baden-Würt­tem­berg gestoh­len und ist außer­dem nicht im Besitz eines Füh­rer­scheins. Zudem stand er bei der Kon­trol­le unter Drogeneinfluss.

Gegen 10 Uhr kon­trol­lier­ten die Poli­zi­sten den Polo aus dem Zulas­sungs­be­reich Boden­see­kreis im Rah­men der Schlei­er­fahn­dung am Park­platz Strei­tau auf der Auto­bahn A9 in süd­li­cher Rich­tung. Ein Abgleich des Kenn­zei­chens im Fahn­dungs­com­pu­ter zeig­te, dass der 25 Jah­re alte Volks­wa­gen am Frei­tag gestoh­len wor­den war. Auf Vor­halt zeig­te sich der 44-jäh­ri­ge Fah­rer sofort gestän­dig und räum­te den Dieb­stahl ein. Zudem konn­te der Kon­trol­lier­te kei­nen Füh­rer­schein vor­wei­sen. Bei einer genaue­ren Per­so­nen­kon­trol­le stell­ten die Ver­kehrs­po­li­zi­sten fest, dass der Auto­dieb auch unter dem Ein­fluss von Can­na­bis stand, wes­halb er die Beam­ten zur Blut­ent­nah­me beglei­ten musste.

Nach­dem die Strei­fen­po­li­zi­sten den wohn­sitz­lo­sen Mann vor­läu­fig fest­ge­nom­men hat­ten, stell­ten sie den Polo sicher. Die wei­te­ren Ermitt­lun­gen über­nahm die Bay­reu­ther Kri­po. Der 44-Jäh­ri­ge muss sich nun neben dem Auto­dieb­stahl auch wegen wei­te­rer Delik­te straf­recht­lich verantworten.