Neu­es Schul­jahr beginnt – Vor­sicht, ABC-Schüt­zen sind unterwegs!

Symbolbild Polizei

OBER­FRAN­KEN. Es ist wie­der so weit, in weni­gen Tagen beginnt für unse­re ABC-Schüt­zen ein neu­er, span­nen­der Lebens­ab­schnitt. Für die jun­gen Ver­kehrs­teil­neh­mer birgt der Schul­weg aber auch Gefah­ren und stellt daher eine gro­ße Her­aus­for­de­rung für sie dar. Des­halb appel­liert die Ober­frän­ki­sche Poli­zei an alle Ver­kehrs­teil­neh­mer zu mehr Rück­sicht und Vor­sicht im Stra­ßen­ver­kehr. Bei ver­stärk­ten Kon­trol­len zum Schul­be­ginn wol­len die Poli­zi­sten auch die Gurt­an­le­ge- und Kin­der­si­che­rungs­pflicht überwachen.

Mit Beginn des neu­en Schul­jah­res am 15. Sep­tem­ber 2015 bewe­gen sich vie­le Schul­an­fän­ger noch unsi­cher auf den Stra­ßen, weil sie mit dem Schul­weg und dem rich­ti­gen Ver­hal­ten im Stra­ßen­ver­kehr noch nicht oder noch nicht opti­mal ver­traut sind. Damit sie sicher und gefahr­los ankom­men, enga­gie­ren sich neben der Poli­zei auch wei­te­re Insti­tu­tio­nen und ehren­amt­li­che Hel­fer, wie bei­spiels­wei­se Schü­ler­lot­sen, für die Sicher­heit auf dem Schul­weg. Ein beson­de­rer Appell der Ober­frän­ki­schen Poli­zei rich­tet sich an die erfah­re­nen Ver­kehrs­teil­neh­mer, die zu mehr Rück­sicht und einem vor­bild­li­chen Ver­hal­ten ins­be­son­de­re gegen­über den Schü­lern an Fuß­gän­ger­we­gen, Kreu­zun­gen und Ein­mün­dun­gen auf­ge­ru­fen werden.

Deut­li­cher Rück­gang der Schulwegunfälle 

Erfreu­li­cher­wei­se kön­nen die Sta­ti­sti­ker für das ver­gan­ge­ne Jahr einen deut­li­chen Rück­gang der Schul­weg­un­fäl­le in Ober­fran­ken um ‑19,51 Pro­zent ver­zeich­nen. Waren es im Jahr 2013 noch 41 Ver­kehrs­un­fäl­le mit Schul­kin­dern, so sank die­se Zahl im Jahr 2014 auf 33 Ver­kehrs­un­fäl­le. Dabei erlit­ten 34 Schü­ler leich­te und sie­ben Schul­kin­der schwe­re Ver­let­zun­gen. Kein Schul­weg­un­fall in Ober­fran­ken ende­te tödlich.

Rich­ti­ges Ver­hal­ten soll­te trai­niert werden

Sicher­heit vor Schnel­lig­keit lau­tet die Devi­se. Der schnell­ste Weg zur Schu­le ist nicht unbe­dingt auch der sicher­ste. Eltern soll­ten mit den künf­ti­gen Schul­kin­dern schon vor dem gro­ßen Tag der Ein­schu­lung den geeig­ne­ten Weg immer wie­der üben, dabei auf­merk­sam das Ver­hal­ten der Spröss­lin­ge vor allem an neur­al­gi­schen Punk­ten beob­ach­ten und den Ablauf gege­be­nen­falls gedul­dig wie­der­ho­len. Dies ist vor allem dann wich­tig, wenn die Kin­der sehr früh ihren Schul­weg allei­ne mei­stern sollen.

Dabei spielt auch die kor­rek­te Ver­hal­tens­wei­se der Erwach­se­nen im Sin­ne einer Vor­bild­funk­ti­on eine her­aus­ra­gen­de Rol­le. Kin­der ori­en­tie­ren sich am Ver­hal­tens­mu­ster von Erwach­se­nen und imi­tie­ren dabei rich­ti­ges, aber eben auch fal­sches Han­deln. Die­sen Umstand soll­ten vor allem die Eltern aber auch jeder ande­re erwach­se­ne Ver­kehrs­teil­neh­mer – ob zu Fuß oder mit Fahr­rad und Auto – zu jeder Zeit beachten.

Tipps der Ober­frän­ki­schen Polizei

Hier eine klei­ne Aus­wahl von Rat­schlä­gen Ihrer Poli­zei für die Übungs­gän­ge mit den Schulanfängern:

  • Eine grü­ne Fuß­gän­ger­am­pel garan­tiert den Kin­dern nicht, dass kein Auto kommt. Erst vom Bord­stein los­ge­hen, wenn alle Autos wirk­lich ste­hen geblie­ben sind.
  • Der Zebra­strei­fen ist lei­der auch nur dann wirk­lich sicher, wenn alle Auto­fah­rer sich an den Vor­rang der Fuß­gän­ger hal­ten und das Auto stop­pen. Des­halb gilt auch hier: erst los­ge­hen, wenn die Autos stehen.
  • Der Geh­weg ist grund­sätz­lich für Fuß­gän­ger da. Trotz­dem lau­ern Gefah­ren an Grund­stücks­aus­fahr­ten, wo Autos ein- und ausfahren.
  • Kin­der soll­ten nie­mals zwi­schen gepark­ten Autos durch­ge­hen, um eine Fahr­bahn zu über­que­ren. Der Auto­fah­rer sieht sie mög­li­cher­wei­se auf­grund der Sicht­hin­der­nis­se viel zu spät.
  • Der kür­ze­ste Schul­weg ist nicht immer der sicher­ste. Wäh­len Sie einen Schul­weg mit mög­lichst wenig Ver­kehrs­kreu­zun­gen und schlecht ein­seh­ba­ren Ausfahrten.
  • Tau­schen Sie die Rol­len und las­sen Sie sich den Schul­weg ein­mal von Ihrem Kind erklä­ren. So erkennt es Gefah­ren­stel­len häu­fig selbst.
  • Wenn die Schu­le wei­ter ent­fernt ist und Sie Fahr­ge­mein­schaf­ten bil­den, muss in jedem Fahr­zeug für jedes Kind ein ent­spre­chen­der Kin­der­sitz vor­han­den sein. Sichern Sie die Kin­der auch auf Kurz­strecken richtig.
  • Las­sen Sie vor dem Schul­be­ginn kei­ne Hek­tik auf­kom­men. Wer mor­gens frü­her auf­steht, kann den Tag ruhi­ger begin­nen. Kin­der, die in Zeit­not zur Schu­le hasten, sind unacht­sam und machen Feh­ler im Straßenverkehr.

Reflek­tie­ren­de Acces­soires und hel­le Kleidung

Reflek­to­ren an den neu­en Schul­ran­zen für die Klein­sten sind nahe­zu bei allen Her­stel­lern mitt­ler­wei­le obli­ga­to­risch. Zusätz­lich emp­fiehlt sich aller­dings gera­de in der dunk­len Jah­res­zeit, die Schul­kin­der mit hel­len Klei­dungs­stücken auf den Schul­weg zu schicken und auch beim Kauf von Schuh­werk auf Model­le mit Reflek­to­ren zurück zu grei­fen. Ergän­zend hier­zu gibt es leuch­tend gel­be Sicher­heits­drei­ecke zum Tra­gen über der Klei­dung für die Erst­kläss­ler. Gera­de in den Mona­ten Okto­ber bis Febru­ar lau­fen die Schü­ler im Dun­keln oder wäh­rend der Däm­me­rung früh­mor­gens ihren Weg zur Schu­le und wer­den nach­weis­lich von Auto­fah­rern durch die­se Acces­soires bes­ser wahrgenommen.

Nicht gleich mit dem Fahr­rad zur Schule

Schul­an­fän­ger soll­ten noch nicht mit dem Fahr­rad zur Schu­le fah­ren. Kin­der sind in die­sem Alter mit den Regeln und Gefah­ren im Stra­ßen­ver­kehr über­for­dert. Die Nut­zung des Fahr­ra­des emp­fiehlt sich erst ab bestan­de­ner Rad­prü­fung, die in der Regel im vier­ten Schul­jahr absol­viert wer­den kann.

Das Ver­hal­ten an Bus­hal­te­stel­len ein­schließ­lich Ein- und Aus­stei­gen soll­te eben­falls vor Schul­be­ginn mit den Kin­dern geübt werden.

Trai­nings für die Klei­nen – Über­wa­chung für die Großen

Beson­ders geschul­te Ver­kehrs­er­zie­her der Ober­frän­ki­schen Poli­zei füh­ren zu allen die­sen The­men Sicher­heits­trai­nings mit den Schul­kin­dern durch und üben mit den Schü­lern unter dem Mot­to „Sicher zur Schu­le – Sicher nach Hau­se“ direkt im Ver­kehrs­raum rund um ihre jewei­li­ge Schule.

Mit Schul­be­ginn am 15. Sep­tem­ber 2015 und dar­über hin­aus wird die Poli­zei im Umfeld von Schu­len, Bus­hal­te­stel­len und ande­ren neur­al­gi­schen Punk­ten ober­fran­ken­weit ver­stärkt Über­wa­chungs­ak­tio­nen durch­füh­ren, um die Sicher­heit der Kin­der auf dem Weg in die Schu­len zu erhö­hen und alle Ver­kehrs­teil­neh­mer für die Belan­ge der Klein­sten zu sensibilisieren.

Kei­ne Aus­re­de für Gurtmuffel

Eine Aus­wer­tung der bay­ern­wei­ten Ver­kehrs­un­fall­sta­ti­stik ergab, dass im Jahr 2014 jeder vier­te töd­lich ver­un­glück­te Auto­in­sas­se nicht ange­gur­tet war. In Ober­fran­ken hat­ten von den 14 getö­te­ten Fahr­zeug­insas­sen im ver­gan­ge­nen Jahr, vier der Insas­sen nach­weis­lich kei­nen Sicher­heits­gurt ange­legt. Die­ser Trend setzt sich bis­lang im Jahr 2015 fort: Im ersten Halb­jahr 2015 erlit­ten sechs Auto­in­sas­sen töd­li­che Ver­let­zun­gen – drei der Getö­te­ten hat­ten auf den „Lebens­ret­ter Nr. 1“ ver­zich­tet. Des­halb wer­den die Poli­zi­sten neben dem rich­ti­gen Ver­hal­ten im Stra­ßen­ver­kehr ins­be­son­de­re auf die vor­schrifts­mä­ßi­ge Beför­de­rung und Siche­rung der Kin­der im Fahr­zeug ach­ten. Auch bei erwach­se­nen Gurt­muf­feln las­sen die Beam­ten kei­ne Aus­re­de gelten.

Die ober­frän­ki­sche Poli­zei wünscht den ABC-Schüt­zen und ihren Eltern einen gelun­ge­nen Schul­an­fang und einen all­zeit unfall­frei­en Schulweg.

1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    Zwar wer­den in vor­ste­hen­dem Bei­trag erfreu­li­cher­wei­se auch die erwach­se­nen Ver­kehrs­teil­neh­mer zur Rück­sicht­nah­me auf­ge­for­dert – wenn­gleich eher zurück­hal­tend und in all­ge­mei­ner Form. Doch der Schwer­punkt liegt ein­deu­tig im Appell an Kin­der und Erzie­hungs­be­rech­tig­te, sich dem Pri­mat des Auto­ver­kehrs unter­zu­ord­nen und anzupassen.

    Wo ist die deut­li­che Auf­for­de­rung vor allem an Auto­fah­rer, den Vor­rang der Fuß­gän­ger bei Fuß­gän­ger­über­we­gen (Zebra­strei­fen, grün signa­li­sier­te Fur­ten) strikt zu beachten?

    Wo ist der deut­li­che Hin­weis, daß gemäß Stra­ßen­ver­kehrs-Ord­nung auf Kin­der (sowie älte­re und hilfs­be­dürf­ti­ge Men­schen) beson­de­re Rück­sicht zu neh­men ist, um eine Gefähr­dung die­ser Per­so­nen sicher auszuschließen?

    An wel­cher Stel­le wird dar­auf hin­ge­wie­sen, daß ein Fahr­zeug immer im über­seh­ba­ren Bereich – bezo­gen auf unbe­leuch­te­te (!) Hin­der­nis­se und Per­so­nen – hal­ten kön­nen muß, die jeweils zuläs­si­ge Höchst­ge­schwin­dig­keit nur unter gün­stig­sten Umstän­den aus­ge­fah­ren wer­den darf?

    Völ­lig dane­ben liegt die Emp­feh­lung, erst nach der soge­nann­ten „Fahr­rad­prü­fung“ zur Schu­le zu radeln. Es obliegt der Ver­ant­wor­tung der Eltern (die Schu­le hat kei­ner­lei Recht zum Ver­bot), die Situa­ti­on vor Ort und die Fähig­kei­ten ihres Kin­des ein­zu­schät­zen. Und so kann das Fahr­rad als Ver­kehrs­mit­tel für den Schul­weg sehr wohl eine wich­ti­ge Rol­le spie­len – ggf. in der Grup­pe und / oder von Erwach­se­nen begleitet.

    Die „Fahr­rad­prü­fung“ testet unter unrea­li­sti­schen Bedin­gun­gen Stan­dard­ver­hal­ten, das unter eben­so unrea­li­sti­schen Bedin­gun­gen trai­niert wor­den ist. Mit der Wirk­lich­keit im Ver­kehr hat sie nichts zu tun. Fol­ge­rich­tig stei­gen die Unfall­zah­len genau in der Alters­grup­pe der­je­ni­gen, die die­se „Prü­fung“ kürz­lich abge­legt haben. Sie hal­ten sich fälsch­lich für ver­kehrs­tüch­tig. Doch ihnen feh­len vier Jah­re prak­ti­scher Erfah­rung im Alltagsverkehr.

    Im Natio­na­len Rad­ver­kehrs­plan der Bun­des­re­gie­rung hält das Ver­kehrs­mi­ni­ste­ri­um aus­drück­lich fest: Ein Ver­bot oder eine Emp­feh­lung, wel­che den Schul­weg per Fahr­rad vor der „Fahr­rad­prü­fung“ unter­bin­den soll, sei wenig hilf­reich. Denn nur Pra­xis­er­fah­rung füh­re zu siche­rem Ver­hal­ten im Verkehr.

    Abschlie­ßend sei fest­ge­hal­ten, daß Kin­der über­wie­gend wäh­rend nach­mit­täg­li­cher Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten im Ver­kehr ver­un­glücken. Doch um dies anzu­ge­hen, wäre erfor­der­lich, einen men­schen­ge­rech­ten Ver­kehr zu schaf­fen. Davon aber wol­len Poli­zei und ande­re ver­ant­wort­li­che Behör­den augen­schein­lich nichts wissen.