LRA Forch­heim infor­miert: 10.000-Häuser-Programm bringt neu­en EnergieBonusBayern

Zum 15. Sep­tem­ber 2015 star­tet das neue 10.000-Häuser-Programm des Lan­des Bay­ern. Die­ses ergänzt die bun­des­wei­ten För­der­mög­lich­kei­ten der KfW und des BAFA (Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­tol­le) und soll die Ener­gie­wen­de wei­ter vorantreiben.

Für Haus­be­sit­zer und Bau­herrn bestehen nun eine gan­ze Rei­he lukra­ti­ver Zuschuss- und Dar­le­hens­pro­gram­me für ener­ge­ti­sches Sanie­ren oder ener­gie­ef­fi­zi­en­tes Bau­en. Wich­tig ist es, dass der Antrag recht­zei­tig gestellt wird; d. h. die För­de­rung muss oft­mals schon vor Auf­trags­er­tei­lung an den Hand­wer­ker bean­tragt werden!

10.000-Häuser-Programm – EnergieBonusBayern

Das neue 10.000-Häuser Pro­gramm des Bun­des­lan­des Bay­ern, das Ein- und Zwei­familienhausbesitzer unter­stützt, för­dert über den Heiz­an­la­gen­bo­nus in Höhe von 1.000 Euro den Ein­bau von Öl- oder Gas-Brenn­wert­hei­zun­gen, Holz­heiz­an­la­gen und KWK-Anla­gen. Bei zusätz­li­cher Nut­zung von Solar­ther­mie gibt es wei­te­re Boni.

Dane­ben gibt es einen Pro­gramm­teil der beson­ders effi­zi­en­te Neu­bau­ten (z.B. 3‑Li­ter-Haus), umfas­send sanier­te Bestands­ge­bäu­de oder den Ein­satz inno­va­ti­ver Tech­nik mit bis zu 9.000 Euro för­dert. Das Pro­gramm star­tet zum 15. Sep­tem­ber und kann mit wei­te­ren För­de­run­gen der KfW und des BAFA kom­bi­niert wer­den. Die Anträ­ge sind vor Beginn der Maß­nah­men über eine Online-Platt­form zu stellen.

Höhe­re Zuschüs­se bei den KfW-Programmen

Über das KfW-Pro­gramm Ener­gie­ef­fi­zi­ent Sanie­ren wer­den z. B. Ein­zel­maß­nah­men, wie Ein­bau einer Öl- oder Gas-Brenn­wert­hei­zung, die Erneue­rung der Fen­ster und Außen­tü­ren sowie die Däm­mung von Dach­flä­chen, Geschoss­decken oder der Außen­wän­de geför­dert. Bei der Zuschuss­va­ri­an­te für Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser beträgt die För­de­rung für Ein­zel­maß­nah­men wei­ter­hin 10 % der för­der­fä­hi­gen Kosten; die­se steigt jedoch bei umfang­rei­che­ren Sanie­rungs­ar­bei­ten und Ein­hal­tung bestimm­ter Effi­zi­enz­haus-Niveaus auf bis zu 30 % an.

Bei der Kre­dit­va­ri­an­te des KfW-Pro­gramms Ener­gie­ef­fi­zi­ent sanie­ren wird seit August 2015 auch für Ein­zel­maß­nah­men ein Til­gungs­zu­schuss von 7,5 % auf die Dar­le­hens­sum­me gewährt. Sofern grö­ße­re ener­ge­ti­sche Sanie­rungs­maß­nah­men durch­ge­führt und bestimm­te KfW-Effi­zi­enz­haus-Stan­dards erreicht wer­den, erhöht sich der Teil­schuld­er­lass auf bis zu 27,5 %.

BAFA-Zuschüs­se für Solar­ther­mie, Holz­hei­zun­gen, Wärmepumpen

Auf­grund der über­ar­bei­te­ten Richt­li­nie kön­nen beim BAFA für die Errich­tung von Solar­ther­mie­an­la­gen, Holzpellet‑, Stück­holz­ver­ga­ser- oder Hack­schnit­zel­hei­zun­gen sowie für Wär­me­pum­pen höhe­re Zuschüs­se bean­tragt wer­den. Neben der Basis­förderung (500 bis 4.000 Euro, je nach Anla­gen­art) gibt es bei der Kom­bi­na­ti­on ver­schie­de­ner Anla­gen zusätz­lich einen Kom­bi­na­ti­ons- oder Kes­sel­tausch­bo­nus (je 500 Euro). Beim Ein­bau beson­ders effi­zi­en­ter Tech­ni­ken wird dar­über hin­aus eine Inno­va­ti­ons­för­de­rung gewährt. Außer­dem kön­nen Opti­mie­rungs­maß­nah­men bezu­schusst wer­den. Zur wei­te­ren Finan­zie­rung der Inve­sti­ti­ons­ko­sten der genann­ten Anla­gen steht ein Ergän­zungs­kre­dit der KfW zur Verfügung.

Wei­te­re KfW-Programme

Für ener­gie­ef­fi­zi­en­tes Bau­en (Neu­bau­ten), alters­ge­rech­te Umbau­maß­nah­men (z. B. Redu­zie­rung von Schwel­len und Stu­fen, Umbau von Sani­tär­räu­men – Barriere­freiheit) sowie für die Nut­zung erneu­er­ba­rer Ener­gien und Spei­cher­tech­ni­ken (Photo­voltaik) kön­nen wei­te­re Zuschuss- und Dar­le­hens­mög­lich­kei­ten der KfW in An­spruch genom­men wer­den. Über die Pro­gram­me Ener­gie­ef­fi­zi­ent Sanie­ren und Alters­ge­recht Umbau­en wer­den mitt­ler­wei­le auch im Zusam­men­hang durch­ge­führ­te Maß­nah­men zum Ein­bruchs­schutz, wie z.B. Mehr­fach­ver­rie­ge­lun­gen an Türen und Fen­stern, usw. gefördert.)

Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen mit wich­ti­gen Details zu den ver­schie­de­nen Förder­möglichkeiten des BAFA, der KfW und den Ener­gie­Bo­nus­Bay­ern, den Mindest­anforderungen, der rich­ti­gen Vor­ge­hens­wei­se, einer frist­ge­rech­ten Antrag­stel­lung, Bewil­li­gung und Bei­spiel­rech­nun­gen gibt es auch im Vor­trag „För­der­mög­lich­kei­ten und Finan­zie­rung von ener­ge­ti­schen Maß­nah­men an Wohn­ge­bäu­den“ des Land­rats­am­tes Forch­heim am Don­ners­tag, 08 .Okto­ber 2015 um 19.30 Uhr im Ver­eins­heim des FC Stöck­ach, Egloff­stei­ner Str. 11., Igensdorf .
Wei­te­re Infos: Büro Ener­gie und Kli­ma des Land­rats­am­tes Forch­heim, www​.lra​-fo​.de/​k​l​ima