Zwei Män­ner ster­ben nach Sprung in lee­res Sprung­becken – Ermittlungsergebnisse

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

KULM­BACH. Die Ermitt­lun­gen von Kri­mi­nal­po­li­zei und Staats­an­walt­schaft Bay­reuth im Zusam­men­hang mit dem tra­gi­schen Unglück im Frei­bad Kulm­bach sind fast abge­schlos­sen. Durch die umfang­rei­chen Ermitt­lun­gen und auf­wän­di­gen Unter­su­chun­gen gelang es, die Stun­den vor den fol­gen­schwe­ren Sprün­gen und die Umstän­de des Todes wei­test­ge­hend zu rekonstruieren.

Ein Spa­zier­gän­ger ent­deck­te am Sonn­tag­mor­gen (26. Juli 2015) die bei­den Män­ner leb­los in dem seit Sai­son­be­ginn gesperr­ten und lee­ren Sprung­becken im Kulm­ba­cher Frei­bad. Ein sofort alar­mier­ter Not­arzt konn­te den bei­den nicht mehr hel­fen. Sie waren an ihren schwe­ren Ver­let­zun­gen gestor­ben. Noch vor Ort über­nahm die Kri­mi­nal­po­li­zei Bay­reuth die Ermittlungen.

Zwi­schen­zeit­lich sind der Abend und der Ablauf des tra­gi­schen Unglücks durch Ver­neh­mun­gen und Befra­gun­gen sowie der Aus­wer­tung gesi­cher­ter Spu­ren wei­test­ge­hend ermit­telt wor­den. Die bei­den 20 und 24 Jah­re alten Män­ner waren am Sams­tag­abend zunächst mit meh­re­ren Bekann­ten in der Kulm­ba­cher Innen­stadt unter­wegs. Nach Mit­ter­nacht trenn­ten sich nach den Aus­sa­gen der Beglei­ter die Wege der Männer.

Die bei­den spä­ter ver­un­glück­ten Män­ner über­wan­den ver­bo­te­ner­wei­se den Zaun und gelang­ten so in das Kulm­ba­cher Frei­bad. Anschlie­ßend stie­gen sie von hin­ten auf die Sprung­an­la­ge. Nach­dem sich die bei­den dann ihrer Ober­be­klei­dung ent­le­digt hat­ten, klet­ter­ten sie über eine Platt­form auf den Sprung­turm. Der regu­lä­re Zugang war nicht mög­lich, da die Zugangs­trep­pen im Zuge der Sper­rung abge­baut waren. Anschlie­ßend spran­gen sie über zehn Meter in die Tie­fe und schlu­gen in dem lee­ren Becken auf. Dadurch zogen sie sich die töd­li­chen Ver­let­zun­gen zu.

Ein erstes Ergeb­nis der durch die Staats­an­walt­schaft Bay­reuth ange­ord­ne­ten Obduk­ti­on ergab, dass bei­de Män­ner an den Fol­gen ihrer Ver­let­zun­gen, die sie sich beim Sprung aus gro­ßer Höhe zuge­zo­gen hat­ten, ver­star­ben. Im Zuge der wei­te­ren rechts­me­di­zi­ni­schen Unter­su­chun­gen konn­te fest­ge­stellt wer­den, dass bei­de nicht uner­heb­lich unter dem Ein­fluss von Can­na­bis­pro­duk­ten und dem Wirk­stoff von Ecsta­sy stan­den. Zudem waren die jun­gen Män­ner alko­ho­li­siert, der 20-Jäh­ri­ge sogar mit deut­lich mehr als einem Promille.

Eine Über­prü­fung bei glei­chen nächt­li­chen Licht­ver­hält­nis­sen ergab im Übri­gen, dass ohne Schwie­rig­kei­ten zu erken­nen war, dass sich kein Was­ser im Becken befand.

Die Siche­rungs­maß­nah­men im Bereich des gesperr­ten Sprung­beckens sind nach dem Ergeb­nis der Ermitt­lun­gen nicht zu beanstanden.