Bay­reuth: Plan­un­ter­la­gen lie­gen aus

Flä­chen­nut­zungs­plan-Ände­rungs­ver­fah­ren und Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren „Am Glockengut“

Im Pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth lie­gen in der Zeit vom 17. August bis ein­schließ­lich 17. Sep­tem­ber der Flä­chen­nut­zungs­plan-Ände­rungs­ent­wurf sowie der Bebau­ungs­plan­ent­wurf „Am Glocken­gut“ aus.

Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen zusam­men mit wei­te­ren umwelt­be­zo­ge­nen Infor­ma­tio­nen im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, Zim­mer 908, wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen werden.

Die Spe­di­ti­on Wed­lich plant eine Ver­la­ge­rung ihres Betrie­bes aus dem Gewer­be­ge­biet Glocke an einen ande­ren Stand­ort im Stadt­ge­biet. Die bestehen­den Gebäu­de sol­len abge­ris­sen wer­den. Auf den bis­he­ri­gen Logi­stik-Flä­chen und deren Umfeld ist eine wei­te­re städ­te­bau­li­che Ent­wick­lung mit Wohn­nut­zung geplant. Die­se Ziel­set­zung soll pla­nungs­recht­lich gesi­chert wer­den. Der Stadt­rat hat den vor­lie­gen­den Pla­nun­gen in sei­ner jüng­sten Sit­zung Mit­te Juli zugestimmt.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te zur Ver­fü­gung. Stel­lung­nah­men zur Pla­nung kön­nen schrift­lich und münd­lich zu Pro­to­koll abge­ge­ben wer­den. Nicht frist­ge­recht abge­ge­be­ne Stel­lung­nah­men kön­nen bei der Beschluss­fas­sung über den Bau­leit­plan unbe­rück­sich­tigt bleiben.