Bay­reuth beschließt Reso­lu­ti­on zum Erhalt der Kli­nik Herzoghöhe

Reso­lu­ti­on und Koope­ra­ti­ons­an­ge­bot des Stadt­ra­tes Bay­reuth zur Stand­ort­si­che­rung der Kli­nik Herzoghöhe

Für die Stadt Bay­reuth sind die Auf­recht­erhal­tung und die Erwei­te­rung der Kli­nik Her­zog­hö­he von ele­men­ta­rer struk­tur­po­li­ti­scher Bedeu­tung. Die Ein­rich­tung ist ein wich­ti­ger Bau­stein, um die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gungs­qua­li­tät im Hin­blick auf Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men zu sichern. Die aktu­el­len Aus­la­stungs- und Bele­gungs­zah­len der Kli­nik mit einer durch­schnitt­li­chen Bele­gung von über 95% zei­gen dar­über hin­aus ein­drucks­voll auf, dass die Rah­men­be­din­gun­gen für den Stand­ort Bay­reuth stim­men. Auch im Ver­bund mit den übri­gen regio­na­len Kli­ni­ken und den Schwer­punk­ten Ortho­pä­die, Onko­lo­gie und ergän­zen­der Ambu­lanz bil­det die Kli­nik Her­zog­hö­he einen wich­ti­gen Bau­stein im Ver­sor­gungs­ge­fü­ge der Stadt und der Gesund­heits­re­gi­on Bayreuth.

Der Markt für Reha­bi­li­ta­ti­ons­dienst­lei­stun­gen ist im Wan­del; aus die­sem Grund soll auch die Kli­nik Her­zog­hö­he an die­se geän­der­ten Rah­men­be­din­gun­gen ange­passt wer­den und mit einer Neu­bau­maß­nah­me für die Zukunft neu posi­tio­niert werden.

Die Stadt Bay­reuth bie­tet der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung Nord­bay­ern ihre Unter­stüt­zung und Koope­ra­ti­on bei der Umset­zung die­ses Pro­jek­tes an, um für die­ses Neu­bau­pro­jekt größt­mög­li­che Syn­er­gien am bestehen­den Stand­ort in Bay­reuth zu schaf­fen. Ver­kehrs­zen­tra­li­tät und Stand­ort­um­feld Das Ober­zen­trum Bay­reuth ver­fügt inner­halb Nord­bay­erns über beste Ver­kehrs­und Lage­be­din­gun­gen. Mit der Bun­des­au­to­bahn A 9 (Ber­lin – Bay­reuth – Nürn­berg – Mün­chen) liegt Bay­reuth an einer bedeu­ten­den Nord-Süd-Ver­bin­dung und über die Auto­bahn A 70 (Bam­berg – Schwein­furt / Würz­burg) wird der west­li­che Teil Fran­kens erschlos­sen. Alter­na­tiv dazu gibt es auch attrak­ti­ve Schie­nen­ver­bin­dun­gen. Ins­be­son­de­re für ambu­lan­te Reha­bi­li­ta­ti­ons­lei­stun­gen ist die Erreich­bar­keit und Zen­tra­li­tät einer Reha-Ein­rich­tung von ent­schei­den­der Bedeu­tung. Für die Ange­hö­ri­gen sind ein attrak­ti­ves Umfeld, Ein­kaufs- und Über­nach­tungs­mög­lich­kei­ten will­kom­me­ne, für die Reha-Ein­rich­tung selbst, sind dies unver­zicht­ba­re Mehr­wert­fak­to­ren eines attrak­ti­ven Stand­or­tes. Der Stand­ort Her­zog­hö­he der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung an der Kulm­ba­cher Stra­ße besitzt mit rd. 80.000 m² Flä­che aus­rei­chend Ent­wick­lungs­po­ten­zi­al, um auch zukünf­ti­gen Her­aus­for­de­run­gen gewach­sen zu sein. Das Kli­ni­kum Bay­reuth, die Kli­nik Hohe War­te und das Bezirks­kran­ken­haus sind in weni­gen Minu­ten erreich­bar und bereits jetzt wich­ti­ge Koope­ra­ti­ons­part­ner für die anschlie­ßen­de Reha-Behand­lung in der Herzoghöhe.

Für die bereits beschlos­se­ne Neu­bau­maß­nah­me der Kli­nik Her­zog­hö­he sagt die Stadt Bay­reuth größt­mög­li­che Unter­stüt­zung bei Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren und der Abwick­lung der Bau­maß­nah­me zu. Bereits geplant ist, im Rah­men des Bebau­ungs­plan­ver­fah­rens die Ein­fahrt­si­tua­ti­on von der Kulm­ba­cher Stra­ße zu verbessern.

Stand­ort­ko­ope­ra­tio­nen am Gesund­heits­stand­ort Bayreuth

Die Vor­ga­ben des Bun­des­rech­nungs­ho­fes wer­den zwangs­läu­fig dazu füh­ren, dass der Kli­nik­ver­bund der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung Nord­bay­ern – bei Weg­fall eines Stand­or­tes – das Ver­sor­gungs­an­ge­bot in der Regi­on Ober­fran­ken neu zuord­nen muss bzw. am ver­blei­ben­den Stand­ort zusätz­li­che Fach­kom­pe­ten­zen oder neue Syn­er­gien geschaf­fen wer­den müs­sen. Die­se neu­en medi­zi­ni­schen Kom­pe­ten­zen sind am Stand­ort Bay­reuth bereits weit­ge­hend vor­han­den. So zählt die Stadt Bay­reuth auf­grund ihrer Infra­struk­tur und medi­zi­ni­schen Ver­sor­gungs­lei­stun­gen zu den wich­tig­sten Gesund­heits­stand­or­ten Nord­bay­erns. Neben der Kli­nik Her­zog­hö­he haben vier wei­te­re hoch­qua­li­fi­zier­te Kran­ken­häu­ser ihren Sitz im Stadt­ge­biet. Das Kli­ni­kum Bay­reuth und die Kli­nik Hohe War­te garan­tie­ren im Ver­bund die höch­ste medi­zi­ni­sche Ver­sor­gungs­stu­fe. Eine umfang­rei­che All­ge­mein- und Fach­ärz­te­schaft, zehn Aus­bil­dungs­ein­rich­tun­gen sowie ein dich­tes Netz aus ambu­lan­ten Ver­sor­gern und medi­zi­ni­schen Dienst­lei­stern ergän­zen die kli­ni­sche Grundversorgung.

Die Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH hat bereits seit 2009 eine Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rung mit der Kli­nik Her­zog­hö­he in Hin­blick auf die sek­tor­über­grei­fen­de onko­lo­gi­sche Behand­lung. Im Kli­ni­kum Bay­reuth sind die Pati­en­ten für den akut­sta­tio­nä­ren Auf­ent­halt, wäh­rend die Anschluss­be­hand­lung in der Kli­nik Her­zog­hö­he erfolgt.

Das ist nicht nur für Pati­en­ten aus der Regi­on sehr gut, da sie ihr sozia­les Umfeld bei­be­hal­ten kön­nen, son­dern durch die­se Stand­ort­ko­ope­ra­ti­on wur­den auch Syn­er­gien mit medi­zi­ni­schen und wirt­schaft­li­chen Mehr­wert geschaf­fen. Die Stadt Bay­reuth ist dar­an inter­es­siert, die­se Koope­ra­tio­nen mit der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung aus­zu­bau­en und bie­tet ihre Unter­stüt­zung bei der Umset­zung an.

Koope­ra­ti­ons­mög­lich­kei­ten bei Reha­bi­li­ta­ti­ons­lei­stun­gen sind auch mit der Lohen­grin Ther­me denk­bar. Als Reha- und Kur­zen­trum beher­bergt die Ther­me bei­spiels­wei­se einen geson­der­ten Bade-/Becken­be­reich für Phy­sio­the­ra­pie sowie eine phy­sio­the­ra­peu­ti­sche Pra­xis, wo ganz­heit­li­che Bewe­gungs­the­ra­pien ange­bo­ten wer­den. Im direk­ten Umfeld der Ther­me befin­den sich wei­te­re Reha­Ein­rich­tun­gen in einem Ärz­te­haus; die Stadt und die Stadt­wer­ke Bay­reuth sind dar­über hin­aus für Koope­ra­tio­nen oder die Ent­wick­lung gemein­sa­mer neu­er Ange­bo­te offen.

Alter­na­ti­ve Standortkonzepte

Die Stadt Bay­reuth bie­tet der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung Nord­bay­ern auch an, die Rea­li­sie­rung alter­na­ti­ver Stand­or­te zu prü­fen, um etwa im Umfeld bereits bestehen­der Gesund­heits­ein­rich­tun­gen, größt­mög­li­che Syn­er­gien und Kosten­vor­tei­le bei der Nut­zung gemein­sa­mer Infra­struk­tu­ren zu erzie­len. Bei der Rea­li­sie­rung eines Alter­na­tiv­stand­or­tes im Stadt­ge­biet bie­tet die Stadt Bay­reuth auch ihre Unter­stüt­zung und Koope­ra­ti­on für die Nach­nut­zung des Alt­stand­or­tes an.

Reso­lu­ti­on und Appell

Die Stadt Bay­reuth wen­det sich mit allem Nach­druck gegen die Aus­sa­gen des Bun­des­rech­nungs­ho­fes, dass die DRV Nord­bay­ern die Kli­ni­ken nur mit eige­nen Ver­si­cher­ten bele­gen darf. Durch die­se Vor­ga­ben wer­den lang­jäh­ri­ge Ver­ein­ba­run­gen mit ande­ren Ver­si­che­rungs­trä­gern igno­riert und die bei­den Kli­ni­ken Her­zog­hö­he und Bischofs­grün, die bei­de mit mehr als 95% aus­ge­la­stet sind in einen nicht hin­nehm­ba­ren Stand­ort­wett­be­werb gedrängt. Das öst­li­che Ober­fran­ken gehört seit Jahr­zehn­ten zu den struk­tur­schwa­chen Teil­räu­men, die im Sin­ne der Lan­des­pla­nung beson­ders geför­dert wer­den sollen.

Die For­de­rung der „Her­stel­lung gleich­wer­ti­ger Lebens­ver­hält­nis­se“ (Arti­kel 72 Absatz 2 GG) gehört seit Jahr­zehn­ten zur zen­tra­len Leit­vor­stel­lung des Bun­des und der Län­der und zielt auf die gleich­mä­ßi­ge Ent­wick­lung aller Teil­räu­me im Bun­des­ge­biet ab. Wenn nun an den Stand­or­ten Bay­reuth und Bischofs­grün – auch über die eige­nen regio­na­len Gren­zen hin­aus – eine Spe­zia­li­sie­rung im Gesund­heits­be­reich erfolgt, ist dies nichts ande­res als eine Umset­zung des raum­ord­ne­ri­schen Zie­les der funk­ti­ons­räum­li­chen Arbeits­tei­lung. Die For­de­rung, die­se gewach­se­nen Ver­sor­gungs­struk­tu­ren auf­zu­lö­sen bedeu­tet daher eine Stär­kung außer­ober­frän­ki­scher Ver­dich­tungs­räu­me, die den Vor­ga­ben der Raum­ord­nung zuwi­der läuft.