Ver­kehrs­re­ge­lun­gen zum Bay­reu­ther Sommernachtsfest

Hin­wei­se des Stra­ßen­ver­kehrs­am­tes – Kosten­lo­ses „Park & Ride“-Angebot vom Volks­fest­platz zur Eremitage

Zum Bay­reu­ther Som­mer­nachts­fest am kom­men­den Sams­tag, 1. August, gel­ten im Umfeld der Ere­mi­ta­ge wie­der beson­de­re Ver­kehrs­re­ge­lun­gen, auf die das Stra­ßen­ver­kehrs­amt auf­merk­sam macht. Sie sol­len hel­fen, die Ret­tungs­we­ge frei zu hal­ten und den zu erwar­ten­den Besu­cher­ver­kehr rei­bungs­los abzuwickeln.

In der Ere­mi­ta­ge­stra­ße, Ere­mi­ten­hof­stra­ße, Wunau- und Steinach­stra­ße darf beid­sei­tig nicht geparkt wer­den. Die Wunau‑, die Stein­ach- und die Sonn­tag­stra­ße die­nen als Anfahrts­zo­nen für die Feu­er­wehr. In der Och­sen­hut und in der Königs­al­lee zwi­schen der Roll­wen­zelei und der Och­sen­hut besteht eben­falls beid­sei­ti­ges Haltverbot.

Die Och­sen­hut Rich­tung Königs­al­lee, die Königs­al­lee ab Och­sen­hut in Rich­tung Haupt­ein­gang der Ere­mi­ta­ge und die Ere­mi­ta­ge­stra­ße stadt­ein­wärts bis zur Sonn­tag­stra­ße wer­den wäh­rend der Ver­an­stal­tung zu Ein­bahn­stra­ßen erklärt.

Nach­dem die Park­mög­lich­lei­ten im Umfeld der Ere­mi­ta­ge erfah­rungs­ge­mäß sehr schnell belegt sein wer­den, emp­fiehlt das Stra­ßen­ver­kehrs­amt, das kosten­los zur Ver­fü­gung ste­hen­de „Park & Ride“-Angebot in Anspruch zu neh­men. Am Volks­fest­platz ste­hen von 16 Uhr bis 3 Uhr mor­gens neben einer gro­ßen Zahl von Park­plät­zen wie­der aus­rei­chend Bus­se für einen stän­di­gen Pen­del­ver­kehr zur Ere­mi­ta­ge bereit. Die Hal­te­stel­le befin­det sich am Haupt­ein­gang zur Ere­mi­ta­ge. Zusätz­lich besteht die Mög­lich­keit, mit den Lini­en­bus­sen der Ver­kehrs­be­trie­be in Ver­bin­dung mit der Ein­tritts­kar­te ab 16 Uhr bis 3 Uhr kosten­los zur Ere­mi­ta­ge und wie­der zurück zu fahren.

Für Schwer­be­hin­der­te, Rad­fah­rer und Motor­rä­der besteht eine Park­mög­lich­keit unmit­tel­bar auf dem Park­platz der Eremitage.

Es wird beson­ders dar­auf hin­ge­wie­sen, dass Ver­stö­ße gegen die ange­ord­ne­te Halt­ver­bots­re­ge­lung kon­se­quent geahn­det wer­den. Fahr­zeu­ge, die unbe­rech­tigt par­ken und dadurch Ret­tungs­we­ge sowie den Lini­en­ver­kehr behin­dern, wird die Poli­zei unver­züg­lich abschlep­pen lassen.