IHK Bay­reuth: „Fami­li­en­un­ter­neh­mer for­dern Nach­bes­se­run­gen bei der Erbschaftssteuerreform“

„Mini­mal­in­va­si­ve Kor­rek­tu­ren“ sehen anders aus

„Den Tod zu besteu­ern ist ein sehr dif­fi­zi­les Geschäft“ fasst Gabrie­le Hohen­ner, stell­ver­tre­ten­de Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin der IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth, die Dis­kus­si­on um die Erb­schafts­steu­er mit einem Blick auf die Nach­bar­län­der Öster­reich und Schweiz zusammen.

Die Erb­schafts­steu­er­re­form, gegen­wär­tig eines der wich­tig­sten, umstrit­ten­sten und emo­tio­nal­sten The­men der mit­tel­stän­di­schen Wirt­schaft, war The­ma einer gemein­sa­men Ver­an­stal­tung der For­schungs­stel­le für Fami­li­en­un­ter­neh­men der Uni­ver­si­tät Bay­reuth und der IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth. Die vor­ge­se­he­nen gesetz­li­chen Ände­run­gen haben gra­vie­ren­de Bedeu­tung gera­de für Fami­li­en­un­ter­neh­men und sind weit ent­fernt von den „mini­mal­in­va­si­ven Kor­rek­tu­ren“, wie von Finanz­mi­ni­ster Wolf­gang Schäub­le ange­kün­digt, kri­ti­siert Die­ter Uschold, Vor­sit­zen­der der IHK-Steu­er­aus­schus­ses. Uschold: „Der Gesetz­ent­wurf wird den Beson­der­hei­ten und der Bedeu­tung der Fami­li­en­un­ter­neh­men in Deutsch­land und der beson­de­ren Wirt­schafts­struk­tur in Ober­fran­ken nicht gerecht.“

Hohen­ner ergänzt: „Des­halb muss sich die Wirt­schaft, müs­sen sich die fami­li­en­ge­führ­ten Unter­neh­men im mit­tel­stän­disch gepräg­ten Ober­fran­ken gegen­über der Poli­tik noch deut­li­cher posi­tio­nie­ren.“ Nicht zuletzt, weil gera­de bei Fami­li­en­un­ter­neh­men die Gefahr besteht, dass bei einer zu hohen Bela­stung durch die Erb­schafts­steu­er das Unter­neh­men von der Nach­fol­ge­ge­nera­ti­on nicht wei­ter­ge­führt wird. Dies hät­te letzt­end­lich Aus­wir­kun­gen auf den Mittelstand.

Erheb­li­che Mehrbelastungen

Die wesent­li­chen Eck­punk­te der geplan­ten Neu­re­ge­lun­gen ver­an­schau­licht Prof. Dr. Ange­li­ka Thies, Steu­er­be­ra­te­rin und Part­ne­rin bei CMS Hasche Sig­le aus Mün­chen gemein­sam mit ihren Kol­le­gen Dr. Oli­ver Thun und Dr. Simon Sabel. Anhand ver­schie­de­ner Bei­spie­le macht sie deut­lich, dass gera­de auf klei­ne­re Unter­neh­men in vie­len Fäl­len deut­li­che Mehr­be­la­stun­gen zukom­men, soll­te der Gesetz­ent­wurf in der vor­lie­gen­den Form in Kraft tre­ten. „Spiel­raum im wei­te­ren Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren sehe ich vor allem bei der Fra­ge der Unter­neh­mens­be­wer­tung, die dazu führt, dass ver­erb­te Unter­neh­men regel­mä­ßig über­be­wer­tet werden.“

Die Neu­re­ge­lung ist für die Unter­neh­men zu unfle­xi­bel, so Prof. Dr. Kay Wind­thorst, geschäfts­füh­ren­der Direk­tor der For­schungs­stel­le für Fami­li­en­un­ter­neh­mer. Im Ergeb­nis sind sich die Teil­neh­mer einig, dass jede Mög­lich­keit genutzt wer­den müs­se, klar erkann­te Defi­zi­te im Gesetz­ent­wurf zu verbessern.