Bay­reu­ther Stadt­rat gibt grü­nes Licht für Kosten­re­ge­lung bei Spielbetriebsgesellschaften

Die Stadt Bay­reuth stellt die Spiel­be­triebs­ge­sell­schaf­ten der Bay­reu­ther Sport­ver­ei­ne bei der Kosten­er­stat­tung für die Benut­zung städ­ti­scher Sport­stät­ten mit den Sport­ver­ei­nen gleich. Einen ent­spre­chen­den Beschluss hat der Stadt­rat in sei­ner jüng­sten Sit­zung gefasst.

Dem­nach erhal­ten auch die Spiel­be­triebs­ge­sell­schaf­ten den finan­zi­el­len Auf­wand, den sie in Form von Miet­zah­lun­gen für die Trai­nings­zei­ten und Wett­kämp­fe in den städ­ti­schen Sport­stät­ten schul­tern müs­sen, von der Stadt durch Zuschüs­se ver­gü­tet. Die­se Rege­lung betrifft alle Spiel­be­triebs­ge­sell­schaft von Sport­ver­ei­nen, die Mit­glied im Stadt­sport­ver­band sind. Aktu­ell haben sowohl der BBC Bay­reuth als auch die Spiel­ver­ei­ni­gung Ober­fran­ken ihre 1. Mann­schaf­ten in der­ar­ti­ge Betriebs­ge­sell­schaf­ten aus­ge­glie­dert. Ent­spre­chen­de Über­le­gun­gen gibt es auch beim EHC Bayreuth.