GAL Bam­berg: Ein­stieg in Lärm­sa­nie­rung an Schulen

Lärm­schutz in Klas­sen­zim­mern wird erst mal als Inklu­si­ons­maß­nah­me finanziert

Es ist viel zu wenig, aber immer­hin ist es ein Anfang. So könn­te man das Ergeb­nis der jüng­sten Kul­tur­se­nats­sit­zung zur „Aku­stik in Klas­sen­zim­mern“ bezeich­nen. Die Aku­stik ist näm­lich teil­wei­se rich­tig schlecht, will hei­ßen zu laut. Gesetz­li­che Nor­men wer­den allein durch die Geräu­sche über­schrit­ten, wel­che die im Klas­sen­zim­mer befind­li­chen Men­schen ver­ur­sa­chen – also Stra­ßen- oder ande­rer Lärm von außen gar nicht mit­ge­rech­net. Das hat­te ein Gut­ach­ten erge­ben, für das im Som­mer 2014 Mes­sun­gen an Bam­ber­ger Schu­len durch­ge­führt wurden.

Dar­auf­hin stell­te Tobi­as Rausch von der grün-alter­na­ti­ven Stadt­rats­frak­ti­on GAL einen Antrag auf Sach­stands­be­richt, mit der Fra­ge nach nöti­gen bau­li­chen Maß­nah­men zur Verbesserung.
Das Pro­blem in den Klas­sen­zim­mern sind näm­lich vor allem die so genann­ten „Nach­hall­zei­ten“ der im Raum selbst ent­ste­hen­den unver­meid­li­chen Geräu­sche. Sie ver­stär­ken die Geräusch­ku­lis­se in erheb­li­chem Maße, kön­nen durch bau­li­che Ein­grif­fe aber deut­lich redu­ziert wer­den. Frei­lich kostet das wie­der­um Geld, und das ist bekannt­lich knapp. Auf die­sen Stand­punkt stell­te sich auch die Stadt­ver­wal­tung. In der Sit­zungs­vor­la­ge für den Kul­tur­se­nat, der das The­ma nun auf den GAL-Antrag hin dis­ku­tier­te, war des­halb kein Geld für Aku­stik-Sanie­run­gen vorgesehen.

Trotz­dem konn­te immer­hin „der Ein­stieg in eine Ver­bes­se­rung der Lärm­si­tua­ti­on in Klas­sen­zim­mern erreicht wer­den“, wie Tobi­as Rausch es for­mu­liert. Die Schul­haus­sa­nie­rung in Bam­berg ist in drei Prio­ri­tä­ten auf­ge­teilt: 1. Brand­schutz, 2. Toi­let­ten und 3. Inklu­si­on. Lärm­schutz­maß­nah­men wer­den nun in Punkt 3 ein­ge­glie­dert und zunächst dort umge­setzt, wo Kin­der mit einer Hör­schä­di­gung unter­rich­tet wer­den. Dafür stimm­te die Mehr­heit im Kul­tur­se­nat, auch Bür­ger­mei­ster und Schul­re­fe­rent Dr. Lan­ge und der Chef des Immo­bi­li­en­ma­nage­ments Won­ka unter­stüt­zen die­se Vorgehensweise.

Tobi­as Rausch ist froh, dass das Pro­blem über­haupt ange­gan­gen wird, kaum ein Jahr, nach­dem es wis­sen­schaft­lich nach­ge­wie­sen wur­de: „Für das bekann­te Tem­po der Bam­ber­ger Schul­haus­sa­nie­rung ist das gera­de­zu Blitz­ge­schwin­dig­keit.“ Die GAL-Frak­ti­on for­dert, dass künf­tig für Lärm­sa­nie­rung in Schul­häu­sern extra Geld locker gemacht wird, auch in Klas­sen­zim­mern, wo „nur“ gesun­de Kin­der sind. „Die Gesund­heits­ge­fah­ren durch Lärm“, so Rausch, „sind nicht zu unter­schät­zen – und zwar für alle.“ Außer­dem sei­en oft nur klei­ne und nicht so kost­spie­li­ge Maß­nah­men not­wen­dig, wie das Bei­spiel Kaul­berg­schu­le zei­ge, wo man in Eigen­re­gie bereits damit begon­nen habe.

1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    Neben Kin­dern mit Hör­schä­di­gung gibt es auch Lehr­kräf­te mit dem­sel­ben Pro­blem. Und in die­sem Zusam­men­hang ist das The­ma schon weit län­ger als ein Jahr bekannt. Wo bleibt die Wort­mel­dung der Per­so­nal­ver­tre­tung? Wo bleibt das Ein­grei­fen des Ver­si­che­rungs­trä­gers, wel­cher ein­tre­ten müß­te, soll­te die betrof­fe­ne Lehr­kraft auf Grund der Aku­stik­ver­hält­nis­se im Schul­haus ihren Beruf nicht aus­üben können?

    Wie­so ist es über­haupt eine Fra­ge, ob bei Ver­let­zung gesetz­li­cher Nor­men Hand­lungs­be­darf besteht?

    Der Frei­staat Bay­ern betont seit lan­gem, daß er eine Art Bil­dungs­wun­der­land wäre (eben­so lang geheg­te Zwei­fel wur­den wie­der­holt bestä­tigt). Daß eine Lärm­ku­lis­se mit Nach­hall und ande­ren stö­ren­den Effek­ten die Kon­zen­tra­ti­ons­fä­hig­keit der Schü­ler deut­lich beein­träch­ti­gen dürf­te, ist den Ver­ant­wort­li­chen in der Stadt­ver­wal­tung bis­lang nicht in den Sinn gekommen?