HWK Oberfranken zur Erbschaftssteuer
Erbschaftsteuer: Punktuelle Änderungen im neuen Gesetzentwurf gehen in die richtige Richtung, aber nicht weit genug
„Die Regierungsparteien sind auf dem richtigen Weg, nachhaltig arbeitenden Familienbetrieben einen Generationswechsel zu ermöglichen, ohne dass Arbeits- und Ausbildungsplätze gefährdet werden“, kommentiert HWK-Präsident Thomas Zimmer den Kabinettsentwurf zur Erbschaftsteuer. „Allerdings besteht weiterhin Verbesserungsbedarf. So ist auch die jetzt von 20 auf 26 Millionen Euro angehobene Grenze zur Definition von Großvermögen noch immer deutlich zu gering“, so Zimmer weiter.
Weiterhin müssen Betriebe ab drei Beschäftigte die Einhaltung der Lohnsummenregelung nachweisen, um den Anforderungen der Verschonung von der Erbschaftsteuer gerecht zu werden. Aufgrund dessen steigt die Bürokratiebelastung für Betriebe mit 3 bis 20 Beschäftigten. Ferner geht aus dem aktuellen Gesetzentwurf nicht hervor, ob Teilzeitkräfte anteilig berücksichtigt werden. „Gut ist allerdings“, so Thomas Koller, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer, „dass künftig Auszubildende aus der Beschäftigtenzahl herausgerechnet werden. Wichtig ist die im jetzt vorliegenden Entwurf vereinbarte Einführung einer zweiten „Flexi-Zone“ für Betriebe mit 11 bis 15 Beschäftigten.“ Bisher war vorgesehen, dass Unternehmen mit vier bis zehn Arbeitnehmern in fünf Jahren statt 400 Prozent der Ausgangslohnsumme nur 250 Prozent halten müssen. Nunmehr wird noch eine zusätzliche Stufe für kleinere Betriebe mit 11 bis 15 Beschäftigten ergänzt, die dann aber 300 Prozent der Lohnsumme zu erfüllen haben. „Das ermöglicht eine realitätsnähere Berücksichtigung von Schwankungen bei der Lohnsumme und nimmt Forderungen des Handwerks auf“, erklärt Koller.
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