ZBFS Bay­reuth: „Neue Vari­an­ten beim Eltern­geld – das Eltern­geld­Plus ist da!“

Eltern, deren Kin­der ab 1. Juli 2015 gebo­ren wer­den, kön­nen beim Eltern­geld nun zwi­schen ver­schie­de­nen Vari­an­ten wäh­len: dem Basis­eltern­geld, das der Lei­stung in der bis­he­ri­gen Form ent­spricht. Neu sind Eltern­geld­Plus sowie der Part­ner­schafts­bo­nus. Die Vari­an­ten sind kombinierbar.

„Wie auch immer Fami­li­en in Bay­ern ihr Eltern­geld ab sofort gestal­ten, sicher ist: Das Zen­trum Bay­ern Fami­lie und Sozia­les ist und bleibt die Behör­de für die Bear­bei­tung ihres Eltern­geld­an­trags und die Aus­zah­lung der Lei­stung“, sagt Erwin Man­ger, Vize­prä­si­dent des ZBFS und Lei­ter der Abtei­lung Familie.

Was ist nun ElterngeldPlus?

Wer in Teil­zeit arbei­tet und gleich­zei­tig Eltern­geld bezieht, erhöht mit dem Eltern­geld­Plus die Bezugs­dau­er die­ser staat­li­chen Lei­stung. Inter­es­sant ist dies gera­de für Eltern, die schnell wie­der in den Beruf zurück­keh­ren wollen.

Wo erhal­te ich Infor­ma­tio­nen zum ElterngeldPlus?

Um die gemein­sa­me Fami­li­en­zeit nach der Geburt bes­ser pla­nen zu kön­nen, ist Eltern die Fra­ge nach der Höhe des Eltern­geld­an­spruchs wich­tig. Wie­viel Sie vor­aus­sicht­lich bekom­men, erfah­ren Sie mit dem Eltern­geld­rech­ner des Bun­des­fa­mi­li­en­mi­ni­ste­ri­ums: www​.fami​li​en​-weg​wei​ser​.de/​e​l​t​e​r​n​g​e​l​d​r​e​c​h​ner

Erwin Man­ger: „Um Eltern bei ihrer Ent­schei­dung zu unter­stüt­zen, haben wir beim ZBFS die Antrags­for­mu­la­re grund­le­gend über­ar­bei­tet. Zudem ist für die Fami­li­en unser Infor­ma­ti­ons­an­ge­bot beim Eltern­geld jetzt noch grö­ßer.“ Einen Kata­log mit fach­kun­di­gen Ant­wor­ten auf häu­fig gestell­te Fra­gen zum Eltern­geld für Gebur­ten ab dem 1. Juli 2015 bie­tet das ZBFS in sei­nem Inter­net­por­tal: www​.zbfs​.bay​ern​.de/​f​a​m​i​l​i​e​/​e​l​t​e​r​n​g​e​l​d​/​f​r​a​g​e​n​2​0​1​5​/​i​n​d​e​x​.​php

Und wel­che Eltern­geld­stel­le ist für mich zuständig?

Das hängt vom Wohn­sitz in Bay­ern ab, wel­che ZBFS-Regio­nal­stel­le Ihren Antrag bear­bei­tet – Bay­reuth, Regens­burg, Lands­hut, Mün­chen, Augs­burg, Nürn­berg oder Würz­burg. Schau­en Sie doch nach unter www​.zbfs​.bay​ern​.de/​b​e​h​o​e​r​d​e​/​r​e​g​i​o​n​a​l​s​t​e​l​l​e​n​/​i​n​d​e​x​.​php

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