Zoll prüft im Hotel- und Gaststättengewerbe

Zahl­rei­che Ver­stö­ße bei der Zah­lung von Sozi­al­ab­ga­ben und dem Min­dest­lohn in Unter- und Oberfranken

Im Rah­men einer Schwer­punkt­prü­fung prüf­ten Zöll­ne­rin­nen und Zöll­ner der Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit am 18. und 19. Juni 2015 bun­des­weit Unter­neh­men des Hotel- und Gaststättengewerbes.

Im Bezirk des Haupt­zoll­amts Schwein­furt wur­den ins­ge­samt 108 Betrie­be kon­trol­liert und knapp 400 Per­so­nen zu ihren Arbeits­be­din­gun­gen befragt. In Unter- und Ober­fran­ken wur­den mehr als 60 Geschäfts­un­ter­la­gen­prü­fun­gen durch­ge­führt. 42 Fäl­le erfor­dern wei­te­re Prü­fun­gen zur end­gül­ti­gen Klä­rung der Sach­ver­hal­te. Haupt­säch­lich sind hier­bei Hin­wei­se auf Unstim­mig­kei­ten bei der Ent­rich­tung von Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen und einer damit ver­bun­de­nen Vor­ent­hal­tung oder Ver­un­treu­ung von Arbeits­ent­gelt zu nen­nen (18 Fäl­le). Auch Ver­stö­ße gegen den all­ge­mei­nen Min­dest­lohn waren zu ver­zeich­nen (15 Fälle).

Bei fünf Per­so­nen erga­ben sich Anhalts­punk­te auf Miss­brauch von Sozialleistungen.
In vier Fäl­len konn­ten aus­län­di­sche Beschäf­tig­te kei­ne ent­spre­chen­de Arbeits­ge­neh­mi­gung vor­wei­sen. Ein aus­län­di­scher Gast­stät­ten­mit­ar­bei­ter wur­de in Amts­hil­fe für die Poli­zei und die ört­li­che Staats­an­walt­schaft auf­grund eines bestehen­den Haft­be­fehls vor­läu­fig fest­ge­nom­men und den zustän­di­gen Behör­den überstellt.

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