Behin­der­ten­seel­sor­ge for­dert Neu­re­ge­lung bei Doku­men­ta­ti­on in Kindertagesstätten

Appell an Staats­re­gie­rung: Kin­der mit beson­de­rem För­der­be­darf sol­len nicht durch Beob­ach­tungs­bö­gen aus­ge­grenzt werden

(bbk) Die Behin­der­ten­seel­sor­ge im Erz­bis­tum Bam­berg hält die in Bay­ern ver­pflich­ten­den Beob­ach­tungs­bö­gen für Kin­der mit beson­de­rem För­der­be­darf in Kin­der­ta­ges­stät­ten für dis­kri­mi­nie­rend und setzt sich für eine Neu­re­ge­lung ein. Die Füh­rung die­ser Bögen ist Vor­schrift, geht aber nach Auf­fas­sung von Albin Zeck, Diö­ze­san­be­auf­trag­ter für die Behin­der­ten­seel­sor­ge, völ­lig am Ziel einer sinn­vol­len Doku­men­ta­ti­on vor­bei. „Es geht nicht um eine Dar­stel­lung des aktu­el­len Ent­wick­lungs­stan­des und der per­sön­li­chen Kom­pe­ten­zen, son­dern es wer­den aus­schließ­lich Defi­zi­te auf­ge­li­stet“, kri­ti­sier­te Ursu­la Pöll­mann-Kol­ler, Pasto­ra­le Mit­ar­bei­te­rin in der Behin­der­ten­seel­sor­ge. Eine Ein­rich­tung, die nicht an die­sem Ver­fah­ren teil­neh­me, lau­fe Gefahr, kom­mu­na­le För­der­mit­tel zu ver­lie­ren. Damit wür­de die Inklu­si­on von Kin­dern mit Behin­de­run­gen ver­hin­dert, was ein Ver­stoß gegen die UN-Kon­ven­ti­on über die Teil­ha­be von Men­schen mit Behin­de­rung wäre.

Die Behin­der­ten­seel­sor­ge im Erz­bis­tum Bam­berg for­dert die Staats­re­gie­rung auf, sich ein­zu­set­zen, dass ein Instru­men­ta­ri­um zur Ent­wick­lungs­do­ku­men­ta­ti­on, das den Kin­dern mit son­der­päd­ago­gi­schem För­der­be­darf gerecht wird, ein­ge­führt wird. Arbeits­grund­la­ge könn­te hier­bei der „Baum der Erkennt­nis­se“ sein, ein in Schwe­den ent­wickel­ter ganz­heit­li­cher Bil­dungs­plan für Vor­schu­le und Schule.

Die Behin­der­ten­seel­sor­ge Bam­berg arbei­tet in die­ser Sache mit der Behin­der­ten­be­auf­trag­ten der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung, Irm­gard Badu­ra zusam­men. Ihr Mit­ar­bei­ter Ste­fan San­dor wird am Arbeits­kreis integrativer/​inklusiver Kin­der­ta­ges­stät­ten am 2. Juli 2015 teil­neh­men, wo es um die­ses The­ma gehen wird.

„Es ist unser Ziel, dass Kin­der mit beson­de­rem För­der­be­darf auch künf­tig in wohn­ort­na­he Regel­kin­der­gär­ten inte­griert wer­den“, sag­te Pöllmann-Koller.

Als ein­zi­ge Diö­ze­se in Deutsch­land bie­tet das Erz­bis­tum Bam­berg einen Arbeits­kreis integrativer/​inklusiver Kin­der­ta­ges­stät­ten an, gleich wel­cher Trä­ger. Die Behin­der­ten­seel­sor­ge ver­steht sich als Anwalt für Men­schen mit Behin­de­run­gen und setzt auf die ganz­heit­li­che Bera­tung und Beglei­tung von Fami­li­en mit behin­der­ten Kin­dern. Wich­ti­ges Ziel ist dabei, dass die Kin­der am gesell­schaft­li­chen Leben teil­neh­men und nicht aus­ge­grenzt werden.

Hin­weis an Redak­tio­nen: Sie sind zur Bericht­erstat­tung über das Gespräch am 2. Juli ein­ge­la­den. Es fin­det um 16.15 Uhr in der Jakob-Muth-Schu­le, Wald­austr. 21, in Nürn­berg statt. Im Anschluss gegen 18.15 Uhr besteht die Mög­lich­keit zu Inter­views und Nach­fra­gen. Wenn Sie teil­neh­men möch­ten, mel­den Sie sich bit­te bei: Ursu­la Pöll­mann-Kol­ler oder Albin Zeck unter info@​behindertenseelsorge-​bamberg.​de