Graf­fi­ti-Serie im Stadt­ge­biet Bam­berg geklärt

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung der Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Stadt und der Staats­an­walt­schaft Bamberg

BAM­BERG. Die Staats­an­walt­schaft Bam­berg und die Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Stadt konn­ten eine seit Okto­ber letz­ten Jah­res andau­ern­de Serie von Graf­fi­ti-Schmie­re­rei­en auf­klä­ren. Sie machen dafür einen 20-jäh­ri­gen Stu­den­ten ver­ant­wort­lich, der über 70mal in Bam­berg Häu­ser und Brücken mit Far­be besprüht und dadurch erheb­lich beschä­digt haben soll.

Im Okto­ber 2014 began­nen die Schmie­re­rei­en im Stadt­ge­biet. Der Täter ver­un­stal­te­te zahl­rei­che Bau­wer­ke mit den ver­schie­den­sten Far­ben. Er benutz­te dabei unter ande­rem die in der Sze­nespra­che „Tags“ genann­ten Schrift­zü­ge „SAET“, „KECK“, „AFO“ und „LIE­BE“. Mit die­sen „Tags“ wur­den Pri­vat­an­we­sen eben­so wie öffent­li­che Gebäu­de der Stadt Bam­berg, von sozia­len Trä­gern und der Deut­schen Bahn besprüht. Der Gesamt­scha­den wird der­zeit auf ca. 20.000 Euro geschätzt.

Auf­grund akri­bi­scher Ermitt­lun­gen eines Beam­ten der Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Stadt wur­de nun der Stu­dent als Tat­ver­däch­ti­ger ermit­telt. Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bam­berg erließ der zustän­di­ge Ermitt­lungs­rich­ter einen Durch­su­chungs­be­schluss. Bei der Durch­su­chung in der Bam­ber­ger Woh­nung des Stu­den­ten konn­te die Poli­zei etli­che Beweis­mit­tel für die Taten vor­fin­den. Außer­dem wur­den dort ein ent­wen­de­tes Fahr­rad, ein gestoh­le­nes Stra­ßen­schild und Rausch­gift sichergestellt.

Wäh­rend der zeit­glei­chen Durch­su­chung einer wei­te­ren Woh­nung in sei­nem säch­si­schen Hei­mat­ort fan­den Poli­zei­be­am­te eben­falls Beweis­mit­tel für Graf­fi­ti-Schmie­re­rei­en. Auch dort soll der Beschul­dig­te eine Viel­zahl von Gebäu­den in ähn­li­cher Wei­se beschä­digt haben.

Dem jun­gen Mann wer­den in Bam­berg ins­ge­samt 71 Sach­be­schä­di­gungs­ta­ten, zwei Dieb­stäh­le und ein Ver­stoß gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz zur Last gelegt.

Die Staats­an­walt­schaft Bam­berg ent­schei­det nun über die Erhe­bung einer Ankla­ge gegen den Studenten.