Tho­mas Sil­ber­horn MdB: Bei­hil­fe zur Selbst­tö­tung unter Stra­fe stellen

Bei­hil­fe zur Selbst­tö­tung soll unter Stra­fe gestellt wer­den. Das for­dert der CSU-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te und Par­la­men­ta­ri­sche Staats­se­kre­tär Tho­mas Sil­ber­horn (Bamberg/​Forchheim) mit einem Gesetz­ent­wurf, den er gemein­sam mit Abge­ord­ne­ten aus allen Frak­tio­nen in den Deut­schen Bun­des­tag einbringt.

„Es neh­men die Fäl­le zu, in denen Ver­ei­ne oder ein­schlä­gig bekann­te Ein­zel­per­so­nen anbie­ten, z.B. töd­li­che Medi­ka­men­te zu ver­schaf­fen und damit Bei­hil­fe zum Sui­zid zu lei­sten. Die­se Prak­ti­ken dür­fen wir nicht hin­neh­men“, erklärt Silberhorn.

„Die Selbst­be­stim­mung des Ein­zel­nen und das Grund­recht auf Leben müs­sen geach­tet wer­den. Vor allem Alte oder Kran­ke sol­len sich nicht zur Selbst­tö­tung ver­lei­ten las­sen oder gar gedrängt füh­len. Die Bei­hil­fe zur Selbst­tö­tung darf des­halb nicht zu einem Dienst­lei­stungs­an­ge­bot der gesund­heit­li­chen Ver­sor­gung werden.“

Nach dem Gesetz­ent­wurf wird die geschäfts­mä­ßi­ge, d.h. die auf Wie­der­ho­lung ange­leg­te För­de­rung der Selbst­tö­tung unter Stra­fe gestellt. Der Gesetz­ent­wurf wird Anfang Juli in erster Lesung in den Deut­schen Bun­des­tag eingebracht.