Lärm­ak­ti­ons­pla­nung für die Haupt­ei­sen­bahn­strecken des Bun­des – Betei­li­gungs­ver­fah­ren nutzen

Das Land­rats­amt Forch­heim weist dar­auf hin, dass noch bis zum 30.06.2015 für alle von Schie­nen­lärm betrof­fe­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, aber auch für Orga­ni­sa­tio­nen, Ver­ei­ne und Initia­ti­ven die Mög­lich­keit besteht, sich an der aktu­ell lau­fen­den ersten Pha­se der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zur Erstel­lung eines Lärm­ak­ti­ons­pla­nes Schie­ne zu beteiligen.

Das Eisen­bahn-Bun­des­amt ist seit Janu­ar 2015 für die Erstel­lung eines bun­des­wei­ten Lärm­ak­ti­ons­plans ent­lang der Haupt­ei­sen­bahn­strecken des Bun­des außer­halb von Bal­lungs­räu­men zustän­dig. Dies betrifft auch die durch den Land­kreis Forch­heim ver­lau­fen­de Bahn­strecke Nürn­berg-Bam­berg. Der erste bun­des­wei­te Lärm­ak­ti­ons­plan soll bis Mit­te 2016 abge­fasst sein. Er ist spä­ter in regel­mä­ßi­gen Abstän­den fortzuschreiben.

An der Auf­stel­lung des Lärm­ak­ti­ons­pla­nes ist die Öffent­lich­keit zu betei­li­gen. Jeder Betrof­fe­ne erhält die Mög­lich­keit, sich zu sei­ner per­sön­li­chen Lärm­si­tua­ti­on zu äußern. Der­zeit läuft die erste Pha­se der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung, die auch zu einer hin­rei­chen­den Erfas­sung von Schie­nen­lärm bei­tra­gen soll. Der Dia­log mit der inter­es­sier­ten Öffent­lich­keit soll letzt­lich eine ziel­ge­rich­te­te Lärm­ak­ti­ons­pla­nung ermög­li­chen. Die­se Pla­nung ent­hält zwar unmit­tel­bar kei­ne kon­kre­ten Maß­nah­men zur Lärm­re­du­zie­rung. Lang­fri­stig dürf­ten die Inhal­te des zu erstel­len­den Lärm­ak­ti­ons­pla­nes aber für die Durch­füh­rung lärm­min­dern­der Maß­nah­men von Bedeu­tung sein.

Die Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung erfolgt im Wege einer online-basier­ten Befra­gung. Die Betei­li­gungs­platt­form ist erreich­bar unter http://​www​.laer​m​ak​ti​ons​pla​nung​-schie​ne​.de

Soll­ten Betrof­fe­ne über kei­nen Inter­net­an­schluss ver­fü­gen, besteht auch die Mög­lich­keit, unter dem Stich­wort Lärm­ak­ti­ons­pla­nung ent­spre­chen­de Bei­trä­ge per Post zu über­mit­teln. Die Anschrift lautet:
Eisenbahn-Bundesamt
Hei­ne­mann­stra­ße 6
D‑53175 Bonn

Wei­ter­ge­hen­de Infor­ma­tio­nen erhal­ten Inter­es­sier­te auf der ein­ge­rich­te­ten Home­page des Eisen­bahn-Bun­des­am­tes https://​www​.laer​m​ak​ti​ons​pla​nung​-schie​ne​.de

Fra­gen zur Lärm­ak­ti­ons­pla­nung im Eisen­bahn-Bun­des­amt kön­nen auch per E‑Mail (lap@​eba.​bund.​de) gestellt werden.