Öff­nungs­zei­ten der Blu­men­lä­den am Muttertag

Das Land­rats­amt Forch­heim informiert

Gemäß der All­ge­mein­ver­fü­gung des Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­um für Arbeit und Sozia­les, Fami­lie und Inte­gra­ti­on vom 10.03.2015 dür­fen alle Ver­kaufs­stel­len in Bay­ern, in denen in erheb­li­chem Umfang Blu­men feil­ge­hal­ten wer­den, am Sonn­tag, 10. Mai 2015 (Mut­ter­tag), in der Zeit von 9:00 bis 13:00 Uhr zum Zwecke des Ver­kaufs von Blu­men geöff­net sein.

Die Gesamt­öff­nungs­zeit darf die zuge­las­se­nen Ver­kaufs­zeit von vier Stun­den nicht überschreiten.