Bay­reuth: Plan­un­ter­la­gen lie­gen aus

Bebau­ungs­plan­ent­wurf „Sophien­stra­ße“ kann vom 4. Mai bis 3. Juni ein­ge­se­hen werden

Im Pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth liegt in der Zeit von Mon­tag, 4. Mai, bis ein­schließ­lich 3. Juni der Bebau­ungs­plan­ent­wurf „Sophien­stra­ße“ aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, Zim­mer 908, wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen werden.

In der Erd­ge­schoss­zo­ne der Sophien­stra­ße sind als Bestand­teil der typi­schen Nut­zungs­struk­tur inner­halb der Fuß­gän­ger­zo­ne Läden des Ein­zel­han­dels, Dienst­lei­stungs­bü­ros und Gast­stät­ten im klei­ne­ren Maß­stab ange­sie­delt. Aller­dings wird der­zeit bei Umbau­maß­nah­men ver­ein­zelt im Erd­ge­schoss eine Nut­zungs­än­de­rung zum Woh­nen bean­tragt. Aus städ­te­bau­li­chen Grün­den ist die Fuß­gän­ger­zo­ne der Sophien­stra­ße im Erd­ge­schoss­be­reich nicht für eine Wohn­nut­zung geeig­net. Die­se wür­de das gewerb­li­che Umfeld stark beein­träch­ti­gen und den Cha­rak­ter der Geschäfts­stra­ße schwä­chen. Wei­ter­hin muss bei einer sol­chen Ent­wick­lung mit einer Abwer­tung des Boden­werts gerech­net werden.

Mit der Auf­stel­lung eines ein­fa­chen Bebau­ungs­plans sol­len die gewerb­li­chen Nut­zun­gen im Erd­ge­schoss pla­nungs­recht­lich gesi­chert bezie­hungs­wei­se eine Wohn­nut­zung aus­ge­schlos­sen wer­den. Woh­nen in den obe­ren Eta­gen soll im vor­han­de­nen Misch­ge­biet wei­ter­hin zuläs­sig blei­ben. Im vor­lie­gen­den Kern­ge­biet im Nor­den des Gel­tungs­be­reichs (ab Höhe Spi­tal­gas­se) sol­len Woh­nun­gen in den Ober­ge­schos­sen aus­nahms­wei­se zuge­las­sen werden.

Ein wei­te­res Plan­erfor­der­nis ist der Aus­schluss von Ver­gnü­gungs­stät­ten. Die Sophien­stra­ße grenzt an die Ver­gnü­gungs­stät­ten-Agglo­me­ra­ti­on in der süd­west­li­chen Maxi­mi­li­an­stra­ße („Unte­re Max­stra­ße“) an, wo bereits ein soge­nann­ter „Tra­ding-Down-Pro­zess“ (Leer­stän­de, Ver­fall von Gebäu­den, Inve­sti­ti­ons­stau, städ­te­bau­li­che und gestal­te­ri­sche Defi­zi­te, funk­tio­na­le Brü­che in durch­ge­hen­den Laden­zei­len) ein­ge­tre­ten ist. Mit der Steue­rung von Ver­gnü­gungs­stät­ten im Haupt­ge­schäfts­be­reich der Maxi­mi­li­an­stra­ße und dem Aus­schluss von Ver­gnü­gungs­stät­ten in der klas­si­schen Neben­ge­schäfts­la­ge der Sophien­stra­ße wird eine Aus­wei­tung der Ver­gnü­gungs­stät­ten-Agglo­me­ra­ti­on verhindert.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Stel­lung­nah­men zur Pla­nung kön­nen schrift­lich und münd­lich zu Pro­to­koll gege­ben wer­den. Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te ger­ne zur Verfügung.