B 22: Vor­über­ge­hen­der Bau­stel­len­be­trieb der Licht­si­gnal­an­la­ge an der Hah­ner-Kreu­zung in Burgebrach

Am Diens­tag, 17.03.2015 hat­das Staat­li­che Bau­amt Bam­berg die Licht­si­gnal­an­la­ge an der Kreu­zung Stei­ger­wald­stra­ße (B 22)/ Bam­ber­ger Stra­ße (B 22)/ Haupt­stra­ße (St 2262) Zufahrt Ede­ka-Ein­kaufs­markt in Bur­ge­brach in Betrieb genom­men. Die Ampel­schal­tung läuft der­zeit noch im Bau­stel­len­mo­dus, da die Bau­ar­bei­ten noch nicht abge­schlos­sen sind. Die Ampel kann bis zum Abschluss der Bau­ar­bei­ten noch nicht voll ver­kehrs­ab­hän­gig gesteu­ert werden.

Des­halb kann es in den mor­gend- und abend­li­chen Spit­zen­ver­kehrs­zei­ten bei den ein­zel­nen Ver­kehrs­strö­men zu Rück­stau­un­gen kom­men. Die Inbe­trieb­nah­me der Licht­si­gnal­an­la­ge zum jet­zi­gen Zeit­punkt ist erfor­der­lich, weil die sog. Hah­ner- Kreu­zung nun als ver­kehrs­ge­rech­te „ech­te“ 4‑armige Kreu­zung aus­ge­bil­det ist und die Ver­kehrs­si­cher­heit der ein­zel­nen Ver­kehrs­strö­me ein­schließ­lich Fuß­gän­ger ohne Ampel­be­trieb nicht gewähr­lei­stet wer­den kann.

Nach Abschluss der Bau­ar­bei­ten Mit­te April 2015 wird die pro­vi­so­ri­sche gel­be Bau­stel­len­mar­kie­rung auf der Fahr­bahn durch die end­gül­ti­ge wei­ße Fahr­bahn­mar­kie­rung ersetzt. In die­sem Zusam­men­hang wer­den dann auch die für die ver­kehrs­ab­hän­gi­ge Steue­rung der Ampel­an­la­ge benö­tig­ten Induk­ti­ons­schlei­fen ver­legt und die signal­tech­ni­sche Fein­ju­stie­rung der Ampel durchgeführt.

Wir bit­ten alle Ver­kehrs­teil­neh­mer, die durch „pro­vo­ri­sche“ Inbe­trieb­nah­me der Ampelin Bur­ge­brach bis Mit­te April län­ge­re Stau­zei­ten in Kauf neh­men müs­sen, um Nach­sicht. Das Pro­blem wird sich aber dann lösen. Unab­hän­gig davon ist das Staat­li­che Bau­amt Bam­berg fort­lau­fend bemüht, einen mög­lichst pro­blem­lo­sen Betrieb der Bau­stel­len­si­gna­li­sie­rung zu gewährleisten.