Prä­si­dent des OLG Bam­berg zum Ver­fas­sungs­rich­ter gewählt

Symbolbild Polizei
Clemens Lückemann

Cle­mens Lückemann

Cle­mens Lückemann, seit 1. Febru­ar 2013 Prä­si­dent des Ober­lan­des­ge­richts (OLG) Bam­berg, wur­de am 11. Febru­ar 2015 vom Baye­ri­schen Land­tag mit Wir­kung ab 1. März 2015 zum berufs­rich­ter­li­chen Mit­glied des Baye­ri­schen Ver­fas­sungs­ge­richts­hofs gewählt. Er wird die­se Tätig­keit wie alle Mit­glie­der des Ver­fas­sungs­ge­richts­hofs – anders als die Rich­ter am Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt – im Neben­amt ausüben.

Der Baye­ri­sche Ver­fas­sungs­ge­richts­hof ging aus dem im Jahr 1850 errich­te­ten Staats­ge­richts­hof her­vor und wur­de in der Baye­ri­schen Ver­fas­sung von 1946 mit umfas­sen­den Zustän­dig­kei­ten aus­ge­stat­tet, um die Grund­rech­te des Ein­zel­nen und das ver­fas­sungs­mä­ßi­ge Funk­tio­nie­ren der Staats­or­ga­ne zu gewähr­lei­sten. Der Prä­si­dent und die berufs­rich­ter­li­chen Mit­glie­der des Ver­fas­sungs­ge­richts­hofs, die Rich­ter auf Lebens­zeit an einem Gericht des Frei­staa­tes Bay­ern sein müs­sen, wer­den vom Land­tag auf die Dau­er von acht Jah­ren gewählt. Die nicht-berufs­rich­ter­li­chen Mit­glie­der wählt jeweils der neu kon­sti­tu­ier­te Land­tag zu Beginn einer Legis­la­tur­pe­ri­ode auf Vor­schlag der Frak­tio­nen für die lau­fen­de Periode.