Grü­ne und Unab­hän­gi­ge: Ein kom­mu­na­les Wild­tier­ver­bot für Bayreuth

Grü­ne und Unab­hän­gi­ge im Bay­reu­ther Stadt­rat: Tim Par­gent bean­tragt ein Wild­tier­ver­bot für Zir­kus­se, die auf städ­ti­schem Gelän­de gastie­ren. Art­ge­rech­te Hal­tung von Wild­tie­ren muss auch in Bay­reuth Vor­rang vor wirt­schaft­li­chen Inter­es­sen der Zir­kus­be­trie­be erhalten.

Kein Tiger springt frei­wil­lig durch einen bren­nen­den Rei­fen, kein Bär fährt von sich aus Motor­rad. Für die betrof­fe­nen Tie­re ist das Zir­kus­le­ben alles ande­re als ein Ver­gnü­gen. Manè­ge und Käfig sind kein art­ge­rech­ter Lebens­raum für Wild­tie­re. Außer­dem wer­den immer wie­der grau­sa­me Dres­sur­me­tho­den und inak­zep­ta­ble Hal­tungs­be­din­gun­gen auf­ge­deckt. „Wild­tie­re stel­len hohe Anfor­de­run­gen an ihre Unter­brin­gung und Beschäf­ti­gung, an den Bewe­gungs­raum und den Trans­port. Fah­ren­de Unter­neh­men, die auch regel­mä­ßig am Bay­reu­ther Volks­fest­platz gastie­ren, kön­nen das in der Regel nicht gewähr­lei­sten“, stellt Grü­nen-Stadt­rat Tim Par­gent fest und hat des­halb den Antrag auf ein kom­mu­na­les Wild­tier­ver­bot gestellt. „In Zukunft sol­len nur noch Zir­kus­be­trie­be auf städ­ti­schem Gelän­de gastie­ren dür­fen, die kei­ne Wild­tie­re, wie Ele­fan­ten, Fluss­pfer­de oder Löwen, mit­füh­ren. Damit hat für uns Grü­ne und Unab­hän­gi­ge das Wohl der Tie­re abso­lu­ten Vor­rang gegen­über den wirt­schaft­li­chen Inter­es­se von Zir­kus­sen“, so Par­gent weiter.

Bereits 19 Euro­päi­sche Län­der besit­zen ein natio­na­les Wild­tier­ver­bot und auch Groß­bri­tan­ni­en steht vor der Ver­ab­schie­dung ent­spre­chen­der Geset­ze. Eine erst kürz­lich durch­ge­führ­te Stu­die im Auf­trag des ZDF-Maga­zins „frontal21“ hat erge­ben, dass sich auch in Deutsch­land eine Mehr­heit der Bevöl­ke­rung gegen Wild­tie­re im Zir­kus aus­spricht. Da die Bun­des­re­gie­rung aus uner­find­li­chen Grün­den kei­nen Hand­lungs­be­darf sieht und die Ent­schlie­ßung des Bun­des­ra­tes aus dem Jahr 2011 igno­riert, neh­men ver­schie­de­ne Städ­te im Bun­des­ge­biet (u.a. Köln, Pots­dam, Worms, Spey­er, Hei­del­berg, Schwe­rin) ein Wild­tier­ver­bot in Zir­kus­sen selbst in die Hand. Und auch in Bay­ern gibt es erste Städ­te. So hat neben Neu­burg a.d. Donau und Mün­chen die Stadt Erding am 25. Juni 2013 durch einen ein­stim­mi­gen Beschluss des Stadt­ra­tes die Mit­füh­rung von Wild­tie­ren unter­sagt. Die­ses Vor­ge­hen wur­de auch durch das Ver­wal­tungs­ge­richt Mün­chen am 6. August 2014 (bis­her in erster Instanz) bestä­tigt (https://​open​jur​.de/​u​/​7​2​8​8​1​1​.​h​tml). Des­halb führt Stadt­rat Tim Par­gent abschlie­ßend aus: „Da ein Wild­tier­ver­bot auf städ­ti­schem Gelän­de ganz offen­sicht­lich auch Bestand vor dem baye­ri­schen Ver­wal­tungs­ge­richt hat, soll­te dem Bay­reu­ther Stadt­rat nichts im Wege ste­hen, sich in die gute Gesell­schaft von ande­ren Städ­ten und Län­dern zu bege­ben, die bereits jetzt mit allen Mög­lich­kei­ten für das Wohl von Wild­tie­ren eintreten.“