Rech­nun­gen vom „Gewer­be­re­gi­strat“ wur­den nicht vom Ord­nungs­amt der Stadt Forch­heim ausgestellt!

Das Ord­nungs­amt der Stadt Forch­heim emp­fiehlt Gewer­be­trei­ben­den bei Rech­nun­gen der GES Regi­strat GmbH genau hin­zu­schau­en. Die Auf­ma­chung der Rech­nung legt nahe, dass es sich um ein behörd­li­ches Schrei­ben han­delt. Das ist aber nicht der Fall.

Auf den ersten Blick erweckt die Beschrei­bung des Lei­stungs­um­fan­ges den Ein­druck, es han­de­le sich um den Ein­trag in die kom­mu­na­le Daten­bank für Gewer­be­an- und –abmel­dun­gen. Beim nähe­ren Hin­se­hen ent­puppt sich die Rech­nung als Ange­bot für einen Ein­trag in irgend­ei­ne Inter­net­da­ten­bank. Die Schrei­ben wur­den Mit­te Febru­ar an Gewer­be­trei­ben­de ver­schickt mit der Auf­for­de­rung, inner­halb von einer Woche zu zah­len: „Bit­te beach­ten Sie, das Sie bei Nicht­zah­lung auch ohne Mah­nung in Ver­zug gera­ten kön­nen, was gem. § 286 Abs. 3 BGB wei­te­re Kosten und Ver­zugs­zin­sen nach sich zie­hen kann“, droht der Anbieter.

Die Zah­lung oder das Ein­log­gen unter www​.gewer​be​re​gi​strat​.de wird als Ange­bots­an­nah­me gewer­tet, die wei­te­re Zah­lungs­auf­for­de­run­gen nach sich zie­hen kann.