MdB Andre­as Schwarz: „Nach­bes­se­run­gen beim Lärm­schutz sind drin­gend erforderlich“

„Stra­ßen- und Ver­kehrs­lärm wird als domi­nie­ren­de Lärm­quel­le in Deutsch­land wahr­ge­nom­men“, erklär­te der Bam­berg­Forch­hei­mer Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Andre­as Schwarz (SPD) am Diens­tag in Bam­berg. Er nahm damit Bezug auf eine Publi­ka­ti­on des deut­schen Umweltbundesamtes.

Schwarz ist der regio­na­le Ver­tre­ter in der neu kon­sti­tu­ier­ten Par­la­men­ta­ri­er­grup­pe gegen Bahn­lärm. Mit dem glei­chen Enga­ge­ment wird sich der Abge­ord­ne­te auch ver­stärkt für die Redu­zie­rung der zuneh­men­den Immis­si­ons­be­la­stung durch den Stra­ßen­ver­kehr einsetzen.

„Der Wunsch und der Bedarf nach mehr Lärm­schutz ist vie­len Bür­ge­rin­nen und Bür­gern ein wich­ti­ges Anlie­gen. In Forch­heim wird schon seit Jah­ren für ein nach­träg­li­ches Lärm­vor­sor­ge­kon­zept ent­lang der Auto­bahn 73 gekämpft.

Ähn­lich ver­hält es sich im Bam­ber­ger Raum“, so der SPD-Poli­ti­ker. Dem­nach sei zum Bei­spiel der Lärm­schutz ent­lang der A70 auf Höhe Mem­mels­dorf-Gun­dels­heim ent­lang des Bam­ber­ger Kreu­zes ver­al­tet oder gar nicht vor­han­den. „Auch beim Stra­ßen­be­lag gibt es lärm­min­dern­de Mög­lich­kei­ten. Hier kann und muss drin­gend nach­ge­bes­sert wer­den. Die Men­schen in unse­rer Regi­on erwar­ten hier end­lich Lösun­gen.“, bekräf­tig­te der Strullendorfer.

Schwarz kün­dig­te an, sich mit dem Bun­des­ver­kehrs­mi­ni­ste­ri­um in Ver­bin­dung zu set­zen, um mög­li­che Lösungs­an­sät­ze zu bespre­chen. „Wir haben da Hand­lungs­be­darf, vor allem vor dem Hin­ter­grund des ste­tig wach­sen­den Ver­kehrs­auf­kom­mens in der Regi­on“, so der Abge­ord­ne­te abschließend.

1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    Neben dem nach­sor­gen­den Lärm­schutz, den Herr Schwarz im Auge hat (bau­li­che Maß­nah­men, um die Aus­brei­tung zu ver­rin­gern), wäre auch und vor allem Vor­sor­ge vonnöten:

    So ist im Schie­nen­ver­kehr längst vie­les ent­wickelt, das die Lärm­ent­ste­hung deut­lich ver­rin­gern könn­te. Doch schlep­pen­de Zulas­sungs­ver­fah­ren und finan­zi­el­le Erwä­gun­gen ver­hin­dern, daß der Stand der Tech­nik auch (ver­pflich­tend) zur Anwen­dung kommt.

    Noch immer ist es zuläs­sig, Kraft­fahr­zeu­ge so zu „tunen“, daß sie deut­lich mehr Lärm ent­wickeln als das Seri­en­pro­dukt. Aber auch Geschwin­dig­keits­be­gren­zun­gen wer­den als vor­beu­gen­der Lärm­schutz viel zu zurück­hal­tend ein­ge­setzt – teils auf Grund einer Rechts­la­ge, wel­che die Frei­heit auf dem Gas­pe­dal höher­ran­gig ein­stuft als die Gesund­heit der Betroffenen.

    Nach wie vor voll­zieht sich die gro­ße Mehr­zahl aller Auto­fahr­ten auf Strecken, wel­che die Nut­zung ande­rer Ver­kehrs­mit­tel nahe­le­gen – was auch die Lärm­be­la­stung deut­lich ver­rin­ger­te. Doch von Mobi­li­täts­er­zie­hung bis zur (bewußt her­bei­ge­führ­ten) Qua­li­tät der Alter­na­ti­ven zielt nahe­zu alles dar­auf ab, das pri­va­te Kraft­fahr­zeug zu präferieren.

    Nicht zuletzt führt die noch immer vor­herr­schen­de Sied­lungs­po­li­tik zu wei­te­rem Ver­kehrs­be­darf – weil der recht­lich ver­an­ker­te Frei­flä­chen­schutz der­ma­ßen durch­lö­chert ist, daß er sei­nen Namen nicht verdient.

    Herrn Schwarz bie­tet sich ein reich­hal­ti­ges, viel­fäl­ti­ges Betä­ti­gungs­feld. Er müß­te nur die offen­bar noch vor­han­de­nen Scheu­klap­pen able­gen, so daß sich sein Blick­feld auf die gesam­te Brei­te des Pro­blems erweitert.