Stadt Bay­reuth infor­miert: Mikro­zen­sus 2015 gestartet

Rund 60.000 Haus­hal­te in Bay­ern zur Aus­kunft aufgerufen

Auch in die­sem Jahr wird im gesam­ten Bun­des­ge­biet wie­der der Mikro­zen­sus, eine amt­li­che Haus­halts­be­fra­gung, durch­ge­führt. Ins­ge­samt wird ein Pro­zent der Bevöl­ke­rung befragt, in Bay­ern betrifft dies rund 60.000 Haus­hal­te. Beson­ders geschul­te Inter­viewe­rin­nen und Inter­view­er befra­gen die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zu ihrer wirt­schaft­li­chen und sozia­len Lage sowie in die­sem Jahr zusätz­lich auch zu ihrer Kran­ken­ver­si­che­rung. Für den über­wie­gen­den Teil der Fra­gen des Mikro­zen­sus besteht Auskunftspflicht.

Der Mikro­zen­sus ist eine gesetz­lich ange­ord­ne­te Stich­pro­ben­er­he­bung, die seit 1957 lau­fend aktu­el­le Zah­len über die wirt­schaft­li­che und sozia­le Lage der Bevöl­ke­rung, ins­be­son­de­re der Haus­hal­te und Fami­li­en, ermit­telt. In die­sem Jahr sind zudem noch Fra­gen zur Kran­ken­ver­si­che­rung ent­hal­ten. Neben der Zuge­hö­rig­keit zur gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung nach Kas­sen­art wer­den auch die Art des Kran­ken­kas­sen­ver­hält­nis­ses und der zusätz­li­che pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rungs­schutz erho­ben. Die durch den Mikro­zen­sus gewon­ne­nen Infor­ma­tio­nen sind Grund­la­ge für zahl­rei­che gesetz­li­che und poli­ti­sche Entscheidungen.

Die Befra­gun­gen fin­den ganz­jäh­rig von Janu­ar bis Dezem­ber statt und kön­nen sowohl zuhau­se per Inter­view­er als auch posta­lisch durch­ge­führt wer­den. Das für den Mikro­zen­sus gewähl­te Stich­pro­ben­ver­fah­ren ist ver­hält­nis­mä­ßig kosten­gün­stig. Da jedoch nur weni­ge Haus­hal­te zur Befra­gung aus­ge­wählt wur­den, ist es wich­tig, dass jeder der kon­tak­tier­ten Haus­hal­te auch tat­säch­lich an der Befra­gung teil­nimmt. Für die­se besteht zudem eine Aus­kunfts­pflicht für vier auf­ein­an­der fol­gen­de Jahre.

Das Baye­ri­sche Lan­des­amt für Sta­ti­stik bit­tet alle Haus­hal­te, die im Lau­fe des Jah­res 2015 eine Ankün­di­gung zur Mikro­zen­sus­be­fra­gung erhal­ten, die Arbeit der Inter­view­er zu unter­stüt­zen. Daten­schutz und Geheim­hal­tung sind umfas­send gewähr­lei­stet. Die Inter­view­er, die ihre Besu­che bei den Haus­hal­ten zuvor schrift­lich ankün­di­gen und sich mit einem Aus­weis des Lan­des­am­tes legi­ti­mie­ren, sind zudem zur strik­ten Ver­schwie­gen­heit verpflichtet.