MdB Eli­sa­beth Schar­fen­berg: „Gro­ße Gehalts­un­ter­schie­de in der Pfle­ge durch nichts zu rechtfertigen“

Zur Vor­stel­lung der Gehalts­stu­die von Pfle­ge­kräf­ten in Deutsch­land durch Karl-Josef Lau­mann erklärt die ober­frän­ki­sche Abge­ord­ne­te Eli­sa­beth Schar­fen­berg, Spre­che­rin für Pfle­ge- und Altenpolitik:

Bei der Ent­loh­nung von Pfle­ge­kräf­ten in Deutsch­land liegt eini­ges im Argen. Die gra­vie­ren­den Unter­schie­de beim Brut­to­ge­halt inner­halb Deutsch­lands sind durch nichts zu recht­fer­ti­gen. Es muss end­lich die kom­plet­te Anglei­chung der Ost- an die West­ge­häl­ter statt­fin­den. Der TvÖD hat die Anglei­chung bereits weit­ge­hend vollzogen.

Pfle­ge­kräf­te müs­sen ein ange­mes­se­nes Gehalt ver­die­nen. Ein Min­dest­lohn kann allen­falls eine unte­re Auf­fang­li­nie für Hilfs­kräf­te bil­den, als Ori­en­tie­rung darf er nicht die­nen. Für ein ange­mes­se­nes Gehalt zu sor­gen, ist in erster Linie Auf­ga­be der Tarif­part­ner. Die Poli­tik hat dar­auf nur sehr begrenz­ten Einfluss.

Soll­ten die Gehäl­ter auch künf­tig so weit aus­ein­an­der­lie­gen, dann ist zu über­le­gen, wie Tarif­ver­trä­ge in die Flä­che gebracht wer­den kön­nen. Tarif­ver­trä­ge für all­ge­mein ver­bind­lich zu erklä­ren, kann ein Mit­tel dazu sein.

Beson­ders die Unter­schie­de in der Ent­loh­nung von Kran­ken- und Alten­pfle­ge sind extrem. Qua­li­fi­ka­ti­on und gelei­ste­te Arbeit in der Alten­pfle­ge wer­den schlech­ter bezahlt als in der Kran­ken­pfle­ge. Im 1. Pfle­ge­stär­kungs­ge­setz wur­de gere­gelt, dass die Bezah­lung tarif­ver­trag­lich ver­ein­bar­ter Ver­gü­tun­gen nicht als unwirt­schaft­lich abge­lehnt wer­den kann. Wenn dar­aus ein höhe­rer Refi­nan­zie­rungs­be­darf ent­steht, muss die Pfle­ge­ver­si­che­rung ihren Bei­trag dazu lei­sten. Doch statt schnell nach wei­te­ren Bei­trags­er­hö­hun­gen zu rufen, soll­te man sehr genau hin­se­hen, ob das dafür vor­ge­se­he­ne Geld auch wirk­lich bei den Beschäf­tig­ten ankommt.

Schon heu­te gibt es Ein­rich­tun­gen, die ihren Beschäf­tig­ten ange­mes­se­ne Gehäl­ter zah­len, wäh­rend ande­re das unter den­sel­ben Rah­men­be­din­gun­gen nicht tun. Die teil­wei­se sehr nied­ri­gen Gehäl­ter in der Alten­pfle­ge kön­nen nicht nur an der unzu­rei­chen­den Aus­stat­tung der Pfle­ge­ver­si­che­rung liegen.

Gera­de in der Alten­pfle­ge brau­chen wir einen Bewusst­seins­wan­del hin zu mehr Aner­ken­nung der gelei­ste­ten Arbeit. Bei den Ein­rich­tun­gen, aber auch bei den Pfle­ge­kräf­ten selbst. Ihr gewerk­schaft­li­cher Orga­ni­sa­ti­ons­grad ist nied­rig. Sie soll­ten sich auf den Weg machen und für ihre Rech­te kämpfen.