Fal­scher Hand­wer­ker bedient sich aus Geldbeutel

Symbolbild Polizei

BAM­BERG. Auf das Bar­geld einer 89 Jah­re alten Bam­ber­ge­rin hat­te es am Diens­tag­nach­mit­tag ein bis­lang unbe­kann­ter Dieb abge­se­hen. Der Täter gab sich an der Woh­nungs­tür der Senio­rin als angeb­li­cher Hand­wer­ker aus.

Zwi­schen 12.30 Uhr und 13 Uhr klin­gel­te der ver­meint­li­che Arbei­ter an der Woh­nungs­tür der 89-Jäh­ri­gen in dem Mehr­fa­mi­li­en­haus in der Adolf-Kol­ping-Stra­ße. Er gau­kel­te der gut­gläu­bi­gen Senio­rin vor, dass er nach einem angeb­li­chen Was­ser­scha­den ihre Woh­nung über­prü­fen müs­se. Unter die­sen Vor­wand ver­schaff­te sich der Mann Zutritt zu den Räum­lich­kei­ten und diri­gier­te die Bewoh­ne­rin für die Über­prü­fun­gen durch die Zim­mer. Als er die Woh­nung wie­der ver­las­sen hat­te, stell­te die Bam­ber­ge­rin fest, dass sich der Mann aus ihrem Geld­beu­tel bedient hat­te. Die Bestoh­le­ne ver­stän­dig­te schließ­lich die Poli­zei. Das zustän­di­ge Fach­kom­mis­sa­ri­at der Kri­po Bam­berg hat die Ermitt­lun­gen aufgenommen.

Der unbe­kann­te Mann kann wie folgt beschrie­ben werden:
– etwa 50 Jah­re alt
– geschätz­te 180 Zen­ti­me­ter groß
– kräf­ti­ge Figur
– sprach deutsch mit frän­ki­schem Dialekt
– beklei­det mit einer hel­len Jacke

Hin­wei­se auf den Täter nimmt die Kri­mi­nal­po­li­zei in Bam­berg unter der Tel.-Nr. 0951/9129–491 entgegen.

Ihre ober­frän­ki­sche Poli­zei warnt vor einem erneu­ten, mög­li­cher­wei­se auch über­re­gio­na­len Auf­tre­ten von Die­ben mit glei­cher oder ähn­li­cher Masche:
– Las­sen Sie sich von Hand­wer­kern, Amts­per­so­nen oder angeb­lich beauf­trag­ten Per­so­nen immer den Aus­weis oder den Arbeits­auf­trag zei­gen und prü­fen Sie die­sen sorgfältig.
– Falls Sie Zwei­fel an einem Auf­trag haben, dann fra­gen Sie bei Ihrer Haus­ver­wal­tung, der genann­ten Behör­de oder bei mög­li­chen Ver­ant­wort­li­chen nach, bevor Sie die Per­son in Ihre Woh­nung lassen.
– Zie­hen Sie gege­be­nen­falls eine Nach­ba­rin oder einen Nach­barn hin­zu, wenn Sie sich unsi­cher fühlen.
– Erfor­der­li­chen­falls ver­stän­di­gen Sie die Poli­zei unter Not­ruf 110.