Ein­bruch war nur vorgetäuscht

Symbolbild Polizei

BAM­BERG. Offen­sicht­lich um von sich abzu­len­ken, zeig­te ein 20-jäh­ri­ger Bam­ber­ger Ende Juni einen ver­meint­li­chen Woh­nungs­ein­bruch bei der Poli­zei an. Den Kri­po­be­am­ten gelang es nun, den jun­gen Mann zu über­füh­ren, der mit dem Ver­kauf der angeb­lich gestoh­le­nen Ware selbst das schnel­le Geld machen wollte.

Am letz­ten Juni­wo­chen­en­de mel­de­te der 20-Jäh­ri­ge bei der Bam­ber­ger Poli­zei den Ein­bruch in sei­ne Woh­nung in einem Mehr­fa­mi­li­en­haus in der Zoll­ner­stra­ße. Nach sei­nen dama­li­gen Anga­ben, sei­en Unbe­kann­te in die Räu­me ein­ge­drun­gen und hät­ten die Spiel­kon­so­le einer Bekann­ten samt Zube­hör und meh­re­ren Spie­len im Wert von rund 400 Euro ent­wen­det. Das Fach­kom­mis­sa­ri­at der Kri­po über­nahm die Ermitt­lun­gen zu dem Fall.

Der Anzei­ge­er­stat­ter rech­ne­te aller­dings nicht mit der akri­bi­schen Ermitt­lungs­ar­beit der Kri­mi­nal­be­am­ten, die nun die Wahr­heit ans Tages­licht brach­te. Wie sich her­aus­stell­te, hat­te der 20-Jäh­ri­ge näm­lich das elek­tro­ni­sche Spiel­ge­rät sei­ner Bekann­ten bereits am Nach­mit­tag in einem Geschäft gewinn­brin­gend ver­äu­ßert. Um das Feh­len des Gerä­tes nun zu erklä­ren, gau­kel­te er schließ­lich weni­ge Stun­den spä­ter den Poli­zi­sten vor, dass in sei­ne Woh­nung ein­ge­bro­chen wor­den sei und die Täter mit der Kon­so­le ver­schwun­den wären. Nun muss sich der 20-Jäh­ri­ge selbst straf­recht­lich ver­ant­wor­ten, die Beam­ten lei­te­ten gegen ihn ein Straf­ver­fah­ren ein.