Leser­brief: Auf­ruf zur Teil­nah­me an Erör­te­rungs­ter­min in Forchheim

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Lie­be Mit­bür­ge­rin­nen und Mitbürger!

In der Woche vom Mon­tag 8. – Frei­tag den 13.09. 2014 wer­den ein­schnei­den­de Ent­schei­dun­gen für die Zukunft unse­rer Stadt ein­ge­lei­tet. Wie wird der geplan­te Aus­bau der Bahn das Bild der Stadt und wie wird der kom­men­de Bahn­lärm die Wohn­qua­li­tät der Bür­ger all­ge­mein, vor allem aber die nahe der Bahn woh­nen­den Forch­hei­mer verändern?

900 Bür­ger, die schrift­li­che Ein­sprü­che ange­mel­de­te haben und Ande­re sind zum Erör­te­rungs­ter­min in die Jahn­hal­le eingeladen.

Unter der Mode­ra­ti­on der Regie­rung von Ober­fran­ken neh­men die Ver­tre­ter der Bahn zu den Ein­sprü­chen Stel­lung und beant­wor­ten die Fra­gen der Anwe­sen­den. Die­se Fra­gen wer­den eben­so wie die Ant­wor­ten pro­to­kol­liert und gewin­nen damit Beweis­kraft. Sie kön­nen das Pro­to­koll anfor­dern und es ist klug das auch zu tun. Wer nicht kommt, kann nicht fra­gen, wer nicht fragt, bekommt kei­ne Antwort.

Sie kön­nen in der Erör­te­rung neue Gesichts­punk­te ein­brin­gen, die Ihnen in der kur­zen Zeit der schrift­li­chen Ein­spruchs­mög­lich­keit noch nicht klar waren. Vie­le neue Erkennt­nis­se sind dazu gekom­men. So gibt es seit kur­zem ein Gerichts­ur­teil, das bestimmt, dass der Lärm­bo­nus für die Bahn nicht gilt, wenn eine Stra­ße ver­legt wer­den muss. Damit ist Lärm­be­rech­nung der Bahn für den gesam­ten Bereich der Jean-Paul Stra­ße ohne­hin falsch, denn die­se Stra­ße wird verlegt.

Hier sind Stadt und Anlie­ger in der Pflicht. Ein wei­te­res Gerichts­ur­teil stellt fest, dass die Bahn die Fol­ge­ko­sten für pas­si­ven Lärm­schutz (z. B. Lärm­schutz­fen­ster u. a.) nur dann über­neh­men muss, wenn die Betrof­fe­nen dies bean­tragt haben. Was gibt es noch, was wir nicht wis­sen? Über­le­gen Sie alles was auf Sie zukom­men kann und mel­den Sie Ansprü­che an, die Ihnen oder der All­ge­mein­heit noch nicht bekannt waren, als Sie Ihre Ein­sprü­che ange­mel­det haben.

Sie haben den Anspruch, dass auch Ihre münd­li­chen Ein­wän­de pro­to­kol­liert werden.

Andern­orts haben Behör­den, Poli­ti­ker und ent­schlos­se­ne Bür­ger durch gemein­sa­men, kon­se­quen­ten Ein­satz der Bahn erheb­li­che Zuge­ständ­nis­se abge­run­gen. Die Behör­den sind in erster Linie dem Wohl der Bür­ger ver­pflich­tet, Neu­tra­li­tät genügt nicht, aber auch die Bahn darf nicht ver­su­chen durch „schlau­es“ tak­tie­ren Kosten zum Nach­teil der Bür­ger ein­zu­spa­ren. Und die Bür­ger müs­sen ein­drucks­voll durch Ihr Kom­men demon­strie­ren, dass Sie Ihre Rech­te einfordern.

Also kom­men Sie!

Mit freund­li­chen Grüßen
Bür­ger­initia­ti­ve Forch­heim Nord Otwin Schneider
Schirm­herr Edu­ard Nöth