Haft­be­fehl nach sexu­el­lem Missbrauch

Symbolbild Polizei

BAM­BERG. Wegen des Ver­dachts meh­re­rer began­ge­ner Sexu­al­de­lik­te erging am Mitt­woch gegen einen 48-jäh­ri­gen Medi­zi­ner aus Bam­berg Unter­su­chungs­haft­be­fehl. Kri­mi­nal­po­li­zei und Staats­an­walt­schaft Bam­berg ermit­teln gegen den Arzt, nach­dem er sei­ne Opfer nar­ko­ti­siert haben soll, um sie anschlie­ßend sexu­ell zu missbrauchen.

Eine jun­ge Frau erstat­te­te Ende Juli Straf­an­zei­ge gegen den Arzt eines Bam­ber­ger Kran­ken­hau­ses. Kri­mi­nal­po­li­zei und Staats­an­walt­schaft nah­men dar­auf­hin umge­hend die Ermitt­lun­gen auf, die zunächst den Ver­dacht einer gefähr­li­chen Kör­per­ver­let­zung bestä­tig­ten. Erste Erkennt­nis­se erga­ben zum dama­li­gen Zeit­punkt, dass die Anzei­ge­er­stat­te­rin auf Ver­an­las­sung des Bam­ber­ger Arz­tes frei­wil­lig an einer Unter­su­chung im Rah­men eines ver­meint­li­chen For­schungs­pro­jek­tes teil­ge­nom­men hat­te. Wäh­rend die­ser ärzt­li­chen Unter­su­chung soll ihr der Medi­zi­ner, ohne ihr Wis­sen und ohne vor­he­ri­ge Auf­klä­rung, eine Sub­stanz ver­ab­reicht haben, die zur zeit­wei­sen Bewusst­lo­sig­keit sei­ner Pro­ban­din geführt haben soll. Dies bestä­tig­te auch eine rechts­me­di­zi­ni­sche Blut­un­ter­su­chung bei der Anzeigeerstatterin.

Wider­stands­un­fä­hi­ge Opfer

Auf­grund der damals gewon­ne­nen Erkennt­nis­se bean­trag­te die Staats­an­walt­schaft Bam­berg einen Durch­su­chungs­be­fehl für den Arbeits­platz und die Woh­nung des Tat­ver­däch­ti­gen. Am Mon­tag stell­ten dar­auf­hin Kri­mi­nal­be­am­te meh­re­re Daten­trä­ger sicher. Eine erste Aus­wer­tung des gesi­cher­ten Mate­ri­als zeigt, dass der Kran­ken­haus­arzt offen­sicht­lich den sedier­ten Zustand sei­ner Pro­ban­din aus­ge­nutzt und sexu­al­be­zo­ge­ne Hand­lun­gen an sei­nem wider­stands­un­fä­hi­gen Opfer durch­führt hat­te, die er zudem foto­gra­fisch dokumentierte.

Umfang­rei­ches Beweis­ma­te­ri­al erhär­tet Tatverdacht

Spe­zia­li­sten der Kri­mi­nal­po­li­zei sind der­zeit mit der umfang­rei­chen und sehr auf­wän­di­gen Aus­wer­tung der sicher­ge­stell­ten Beweis­mit­tel beschäf­tigt. Die gegen­wär­ti­gen Ermitt­lun­gen erga­ben aller­dings, dass der Bam­ber­ger Arzt womög­lich gleich­ar­ti­ge Hand­lun­gen auch an wei­te­ren, bis­lang unbe­kann­ten weib­li­chen Per­so­nen durch­ge­führt hat.

Nach­dem sich der Tat­ver­dacht von schwe­ren Sexu­al­de­lik­ten gegen den 48-jäh­ri­gen Medi­zi­ner erhär­tet hat­te, bean­trag­te die Staats­an­walt­schaft Bam­berg gegen ihn beim Ermitt­lungs­rich­ter des Amts­ge­rich­tes Bam­berg Haft­be­fehl, den die­ser dar­auf hin gestern erließ. Kri­po­be­am­te nah­men den Bam­ber­ger am Mitt­woch­vor­mit­tag fest. Er wird nun­mehr dem Ermitt­lungs­rich­ter vor­ge­führt, der über den wei­te­ren Voll­zug entscheidet.

Ermitt­lun­gen dau­ern an

Die wei­te­ren, umfang­rei­chen Ermitt­lun­gen von Kri­mi­nal­po­li­zei und Staats­an­walt­schaft zur lücken­lo­sen Auf­klä­rung der Straf­ta­ten lau­fen auf Hoch­tou­ren und wer­den wohl län­ge­re Zeit in Anspruch neh­men. Aus die­sem Grund kön­nen über die­se Pres­se­mel­dung hin­aus, der­zeit kei­ne wei­te­ren Aus­künf­te zu den Vor­fäl­len gege­ben werden.