GAL-Stel­lung­nah­me zum „Bam­ber­ger Asyl-Appell“

Auf­grund der zahl­rei­chen Ver­dre­hun­gen, Fehl­in­ter­pre­ta­tio­nen und Miss­ver­ständ­nis­sen bis hin zum Vor­wurf der par­tei­po­li­ti­schen Instru­men­ta­li­sie­rung sieht sich die GAL zu fol­gen­der Stel­lung­nah­me veranlasst:

  1. Der Bam­ber­ger Asyl-Appell wur­de von 36 nam­haf­ten Per­sön­lich­kei­ten und Insti­tu­tio­nen unter­zeich­net. Dar­un­ter befin­den sich vier Per­so­nen, die Mit­glie­der von ins­ge­samt drei Stadt­rats­frak­tio­nen sind, die aber expli­zit nicht als Stadträte/​in und schon gar nicht als Parteipolitiker/​in unter­zeich­net haben: Peter Gack, Her­bert Lau­er, Ursu­la Sowa, You Xie.
    Der Asyl-Appell ist expli­zit nicht als Initia­ti­ve einer Par­tei ent­stan­den. Tat­säch­lich muss­te es aber irgend­ei­ne Per­son bzw. Grup­pe in die Hand neh­men, die Erst­un­ter­zeich­nen­den über­haupt erst ein­mal anzu­fra­gen und die Unter­zeich­nung, das Ver­sen­den und Publi­zie­ren sowie den Online-Appell zu orga­ni­sie­ren. Mit­glie­der der GAL haben die­se Arbeit über­nom­men. Dass der Appell nun teil­wei­se als Appell der GAL bezeich­net wird, geht völ­lig am Inhalt und auch an der Inten­ti­on der Unter­zeich­nen­den vorbei.
    Die Behaup­tung, dass sich renom­mier­te Per­sön­lich­kei­ten wie etwa Dekan Sperl a.D., Uni­ver­si­täts­prä­si­dent Prof. Dr. Dr. habil. Rup­pert, Alt-Ober­bür­ger­mei­ster Lau­er oder der MIB-Vor­sit­zen­der Adda­la par­tei­po­li­tisch von der GAL hät­ten instru­men­ta­li­sie­ren las­sen, ist absurd und drückt eben­so wie die Auf­for­de­rung, sich nun nach­träg­lich zu distan­zie­ren, wenig Respekt gegen­über die­sen Per­sön­lich­kei­ten und ihrer Urteils­kraft aus.
  2. Der Bam­ber­ger Asyl-Appell weist in erster Linie auf die dra­sti­sche Dis­kre­panz zwi­schen zwei Situa­tio­nen hin – zum einen leer ste­hen­der und sofort nutz­ba­rer Wohn­raum, der zu ver­fal­len droht, zum ande­ren Flücht­lin­ge, die im Erst­auf­nah­me­la­ger Zirn­dorf auf Beton­bo­den und in Gara­gen näch­ti­gen müs­sen. Der Asyl-Appell will dar­auf hin­wei­sen, dass vor die­sem Hin­ter­grund eine Ver­bes­se­rung der aku­ten Not­la­ge leicht und sofort mög­lich wäre und außer­dem in unser aller Ver­ant­wor­tung (auch Bam­bergs Ver­ant­wor­tung) liegt.
    An kei­ner Stel­le geht der Asyl-Appell auf die kon­kre­te Aus­ge­stal­tung ein, etwa wie vie­le Flücht­lin­ge auf­ge­nom­men wer­den sol­len. Die Ein­rich­tung eines Erst­auf­nah­me­la­gers wird nicht erwähnt. Die kon­kre­te Aus­ge­stal­tung und Pla­nung einer Flücht­lings­un­ter­brin­gung kann auch nicht Gegen­stand eines Appells sein. Auch dass Bür­ger­schaft, ins­be­son­de­re benach­bar­te Bür­ger­ver­ei­ne, bei der Pla­nung von Flücht­lings­un­ter­künf­ten ein­be­zo­gen wer­den sol­len, ist selbst­ver­ständ­lich und wird im Asyl-Appell an kei­ner Stel­le abgelehnt.
  3. Der Vor­wurf, der Asyl-Appell wol­le ande­ren Woh­nungs­su­chen­de und bedürf­ti­gen Men­schen vom Kon­ver­si­ons­ge­län­de fern hal­ten, ent­behrt jeder Grund­la­ge. Ins­be­son­de­re ange­sichts der Grö­ße des US-Are­als mit Wohn­raum für vie­le Tau­send Men­schen ist dies völ­lig abwe­gig und selbst­ver­ständ­lich nicht im Sin­ne des Appells.
  4. Die GAL ist erfreut über das Zustan­de­kom­men des Bam­ber­ger Asyl-Appells und auch dar­über, dass inner­halb weni­ger Tage weit mehr als 1000 unter­stüt­zen­de Online-Unter­schrif­ten zusam­men kamen. Gegen­über den Kri­ti­ke­rIn­nen stellt sich die GAL ger­ne einer sach­li­chen Dis­kus­si­on, nicht aber par­tei­po­li­ti­schen Eifer­süch­te­lei­en und inhalt­li­chen Falschbehauptungen.