EEG-Novel­le: NATUR­STROM AG sieht Chan­ce für Ökostromvermarktung

Der heu­te vor­ge­leg­te Geset­zes­ent­wurf zur Reform des Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Geset­zes (EEG) ist nach Ansicht der NATUR­STROM AG Scha­dens­be­gren­zung in letz­ter Sekun­de. Zwar begrüßt NATUR­STROM man­che Nach­bes­se­run­gen. Grund­sätz­lich wird die Reform jedoch den Aus­bau der Erneu­er­ba­ren Ener­gien unnö­tig ver­lang­sa­men und die bis­he­ri­gen Trei­ber der Ener­gie­wen­de – enga­gier­te Pri­vat­leu­te, Land­wir­te und Mit­tel­ständ­ler – ausbooten.

Dr. Tho­mas E. Ban­ning (Forch­heim), Vor­stands­vor­sit­zen­der der NATUR­STROM AG: „Öko­strom aus hie­si­gen Wind- und Solar­parks muss auch als sol­cher an End­ver­brau­cher gelie­fert wer­den kön­nen. Wir bewei­sen seit 2008, dass das geht, und belie­fern aktu­ell mehr als 240.000 Kun­den. Der Gesetz­ge­ber hat mit der Über­ar­bei­tung des EEG aber eine Rück­wärts­wen­de voll­zo­gen, denn er lässt nur noch einen wirt­schaft­lich gang­ba­ren Ver­mark­tungs­weg zu: die soge­nann­te Direkt­ver­mark­tung mit Markt­prä­mie, die zu einem Ver­ram­schen der qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­gen Erneu­er­ba­ren Ener­gien an der Bör­se führt, ohne eine Dif­fe­ren­zie­rungs­mög­lich­keit zu Strom aus Koh­le und Atom­kraft­wer­ken. Das macht ener­gie­wirt­schaft­lich kei­nen Sinn. Vor allem ist dem Bür­ger nicht zu erklä­ren, dass Öko­strom nun nur noch aus ande­ren Län­dern kommt, nicht dage­gen aus Deutsch­land. Wir freu­en uns, dass die­ses Argu­ment in letz­ter Minu­te noch gehört und eine Ver­ord­nungs­er­mäch­ti­gung in den aktu­el­len EEG-Ent­wurf ein­ge­ar­bei­tet wur­de. So wird zumin­dest die Tür nicht ver­rie­gelt, son­dern nur locker zuge­wor­fen. Es ent­steht die Mög­lich­keit, dass eine sol­che Art der Öko­strom-Direkt­ver­mark­tung nach­träg­lich im Wege einer Ver­ord­nung ermög­licht wer­den kann.“

Die Ver­sor­gung von End­kun­den mit Öko­strom aus EEG-ver­gü­tungs­fä­hi­gen Anla­gen ist bis­her über das soge­nann­te Grün­strom­pri­vi­leg im EEG gere­gelt. Es erlaubt die Belie­fe­rung unter Aus­weis der Quel­len, also unter Ver­weis dar­auf, dass es sich um Öko­strom aus Deutsch­land han­delt. Die­se Grün­strom­ver­mark­tung wird mit dem Argu­ment abge­schafft, es feh­le die Zustim­mung sei­tens der EU. Die Ver­ord­nungs­er­mäch­ti­gung ermög­licht es dem Bun­des­wirt­schafts­mi­ni­ste­ri­um, noch vor der näch­sten regu­lä­ren EEG-Novel­le ein Nach­fol­ge­mo­dell aufzusetzen.

„Es ist unver­ständ­lich, war­um eine Nach­fol­ge­re­ge­lung zum Grün­strom­pri­vi­leg nicht bereits im EEG aus­for­mu­liert wur­de“, so Dr. Ban­ning. „An Vor­schlä­gen zur Aus­ge­stal­tung und an Gesprächs­be­reit­schaft hat es im Vor­feld nicht geman­gelt. So wird sich die Anzahl der Direkt­ver­mark­tungs­op­tio­nen mit Inkraft­tre­ten des neu­en EEG ver­rin­gern – weni­ger Markt also statt mehr, allen gegen­tei­li­gen Bekun­dun­gen zum Trotz.“

Ver­pass­te Chan­cen sieht die NATUR­STROM AG bei der Rege­lung des Öko­strom-Eigen­ver­brauchs und der Direkt­be­lie­fe­rung mit Öko­strom ohne Nut­zung der öffent­li­chen Net­ze: „Die Bela­stung von selbst erzeug­tem und genutz­tem Öko­strom mit bis zu 40 Pro­zent der EEG-Umla­ge ist wider­sin­nig“, fin­det NATUR­STROM-Vor­stands­chef Dr. Tho­mas E. Ban­ning. „Auf Obst aus mei­nem Gar­ten erhebt der Staat ja auch kei­ne Steu­ern.“ Trotz der neu­en Bela­stung geht er davon aus, dass wei­ter­hin Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen zur Eigen­ver­sor­gung gebaut wer­den – aus Grün­den der Kosten genau­so wie aus denen der Ver­sor­gungs­si­cher­heit. Beson­ders kri­tisch sieht er, dass die Direkt­be­lie­fe­rung mit Öko­strom ohne Nut­zung des öffent­li­chen Net­zes gegen­über dem Eigen­ver­brauch schlech­ter gestellt und mit der vol­len EEG-Umla­ge bela­stet wer­den soll: „Damit wer­den Mie­ter zu den Ver­lie­rern der Ener­gie­wen­de gestem­pelt, denn der Bezug gün­sti­gen Solar­stroms vom Dach des Ver­mie­ters wird deut­lich erschwert. Auch nach­hal­tig den­ken­de Gewer­be­trei­ben­de, wel­che die Pla­nung und den Betrieb von Öko-Kraft­wer­ken auf ihrem Betriebs­ge­län­de an einen Dienst­lei­ster ver­ge­ben möch­ten, wer­den benach­tei­ligt. Der Ener­gie­wen­de geht hier unnö­tig Fle­xi­bi­li­tät ver­lo­ren, zudem wird die Ent­wick­lung neu­er Geschäfts­mo­del­le ver­hin­dert. Ener­gie­wirt­schaft­lich ist es abso­lut sinn­voll, Öko­strom mög­lichst dort zu ver­brau­chen, wo er erzeugt wird. Auch vor die­sem Hin­ter­grund ist das Aus­brem­sen von Eigen­ver­brauchs- und Direkt­be­lie­fe­rungs­lö­sun­gen kontraproduktiv.“