Stei­ger­wald: Bam­ber­ger Kreis-Grü­ne schlie­ßen Kla­ge nicht aus

Umfra­ge: Die Mehr­heit der Men­schen in und um den Stei­ger­wald sieht in mehr Natur­schutz eine Chan­ce für die Region.

61% der Bevöl­ke­rung in den Stei­ger­wald-Gemein­den und den Städ­ten Schwein­furt und Bam­berg befür­wor­ten die Ein­rich­tung eines Natio­nal­parks im Stei­ger­wald. Das macht eine reprä­sen­ta­ti­ve TNS-Emnid-Umfra­ge deut­lich, die der Bund Natur­schutz und der WWF in Auf­trag gege­ben hat­ten. „Die­ses Ergeb­nis macht vor allen Din­gen deut­lich, dass sich die Men­schen von der mit Unwahr­hei­ten gespick­ten Panik­ma­che des Anti-Stei­ger­wald-Ver­eins um Innen­staats­se­kre­tär Eck nicht län­ger für dumm ver­kau­fen las­sen“, sagt Kreis­rat Andre­as Lösche.

Jetzt sei es an der Zeit, dass „sich auch die­je­ni­gen, die bis­lang einer Ent­wick­lung der Regi­on im Wege stan­den, einer Dis­kus­si­on auf Basis der Fak­ten öff­nen“, for­dern die Kreis­tags-Grü­nen. Dar­auf habe die Bevöl­ke­rung ein Recht. Der rich­ti­ge Schritt sei nun eine Machbarkeitsstudie.

An den Mini­ster­prä­si­den­ten gerich­tet sagt Kreis­rat Bernd Fricke, die­ser behaup­te doch stets, sein Ohr nahe an den Bür­gern zu haben und selbst Bür­ger­be­fra­gun­gen ein­füh­ren zu wol­len: „Hier hat er nun eine kla­re Ant­wort der Bevöl­ke­rung zum The­ma Stei­ger­wald. Nun soll er sich aber auch schleu­nigst dar­an halten!“

Die Umfra­ge zei­ge zudem, dass der neue Bam­ber­ger Land­rat Johann Kalb mit sei­ner Außer­kraft­set­zung des Wald­schutz­ge­bie­tes „völ­lig an den Men­schen in unse­rem Land­kreis vor­bei irr­lich­tert“, ist sich Andre­as Lösche sicher. Viel­mehr habe er nun die Chan­ce zu bewei­sen, dass er kei­ne Mario­net­te der Staats­re­gie­rung sei, indem er die geset­zes­wid­ri­ge Außer­kraft­set­zung wie­der zurück­neh­me. Im Übri­gen sei das Wald­schutz­ge­biet mit einer über­wäl­ti­gen­den Mehr­heit des Kreis­ta­ges von 48:3 im Jah­re 2010 auf den Weg gebracht wor­den. Die Grü­nen im Land­kreis Bam­berg schlie­ßen inzwi­schen eine Kla­ge gegen die ihrer Mei­nung nach juri­stisch unhalt­ba­re Außer­kraft­set­zung nicht mehr aus.